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Flucht / Asyl

Queer Refugees

FOTO: CHRIS LAMBERTSEN

Die Genfer Flücht­lings­kon­ven­tion (GFK) ist der völkerrechtliche Vertrag, der den Umgang mit Menschen regelt, die sich wegen ihrer Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder ihrer politischer Überzeugung nicht auf dem Gebiet ihres Staates aufhalten wollen oder können bzw. keine Staatsangehörigkeit (mehr) haben. 

Obwohl dieses Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlingen weder das Geschlecht noch gar die sexuelle Orientierung erwähnt, geht die ständige Rechtsprechung davon aus, dass Frauen und LGBTIQ* als soziale Gruppe mitgedacht worden sind. Asylgesetze die von einzelnen Unterzeichnerstaaten der GFK zu deren Umsetzung geschaffen wurden, müssen sich – zumindest im Geltungsbereich der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten – dieser Rechtsauffassung beugen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteil. Konkret bedeutet dies für Deutschland, das als eines der wenigen Länder der Erde das Asylrecht in der Verfassung verankert hatte, diesen Passus aber in den 1990er-Jahren massiv einschränkte: 

Als verfolgt gilt in Deutschland nach § 3a Abs. 1 AsylG jemand, gegen den Handlungen vorgenommen wurden, die aufgrund ihrer Art oder Wiederholung so gravierend sind, dass sie eine schwerwiegende Verletzung der grundlegenden Menschenrechte darstellen. Insbesondere

  • die Anwendung physischer oder psychischer Gewalt, einschließlich sexueller Gewalt gegen Homosexuelle,
  • gesetzliche, administrative, polizeiliche oder justizielle Maßnahmen gegen Homosexuelle, die als solche diskriminierend sind oder in diskriminierender Weise angewandt werden,
  • eine unverhältnismäßige oder diskriminierende Strafverfolgung oder Bestrafung von Homosexuellen,
  • die Verweigerung gerichtlichen Rechtsschutzes mit dem Ergebnis einer unverhältnismäßigen oder diskriminierenden Bestrafung.

Der LSVD hat für Schutzsuchende und Menschen die Schutzsuchenden helfen eine umfangreiche juristische Sammlung angelegt und das Projekt Queer Refugees als bundesweites Hilfsnetzwerk initiiert.

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