Verwaltungsgericht verschiebt Entscheidung zu umstrittener Abschiebung

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Am Freitag wollte das Verwaltungsgericht München über den abgelehnten Asylantrag einer lesbischen Frau entscheiden, die vor acht Jahren aus Uganda geflüchtet ist. Nun muss sie weiter bangen.

Die 44-Jährige musste ihr Heimatland verlassen, da ihr Leben in Gefahr war: Als ihre Homosexualität bekannt wurde, wurde sie von ihrer Familie eingesperrt und misshandelt. Obwohl sie als Lesbe einer vulnerablen Gruppe angehört, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlingen (BAMF) ihren Asylantrag im Jahr 2015 abgelehnt. Die Klägerin lebt derzeit in einer Geflüchteten-Unterkunft im Münchner Umland, arbeitet seit fünf Jahren Vollzeit und lebt offen lesbisch.

Am 9. März 2020 hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof bereits den Fall einer ugandischen Lesbe verhandelt – es war das erste Mal, dass sich ein höheres bayerisches Gericht mit dieser Fallkonstellation beschäftigt hat. Die Hoffnung war, dass die Verfolgung von LGBTIQ's aus Uganda grundsätzlich anerkannt wird und als Präzedenzfall für andere Fälle ugandischer Geflüchteter dienen kann. Doch das BAMF hat eingelenkt und die Klägerin als Flüchtling anerkannt. Es wurde kein Grundsatzurteil gefällt.


Verfolgung von LGBTIQ's in Uganda

Homosexualität steht im überwiegend christlich geprägten Uganda unter Strafe und wird von sieben Jahren bis lebenslänglich geahndet. Die religiösen und politischen Autoritäten im Land predigen, Homosexualität sei eine Sünde, und so sind „Verdächtige“ aus dem queeren Spektrum willkürlichen Polizeiaktionen, Hetzjagden und Hassverbrechen ausgesetzt (das männer*-Dossier zum Thema).

119 Ugander*inner stellten im Jahr 2019 einen Asylantrag in Deutschland. Wie viele davon Asyl beantragten, weil sie in ihrem Heimatland wegen ihrer Homosexualität bedroht werden, wird nicht erfasst. Die lesbische Beratungsstelle LeTRa in München betreut derzeit rund 130 Menschen, von denen die Mehrheit aus Uganda geflüchtet ist. Aktuell warten etwa 60 ugandische Klientinnen auf ihr Gerichtsverfahren.

Laut BAMF werden Asylanträge aus Uganda meistens abgelehnt. 2019 wurde in 141 Fällen entschieden: Davon wurden 90 Anträge abgelehnt und 29 Anträge als „sonstige Verfahrenserledigungen“ abgeschlossen, da sie aufgrund der Dublin-Verordnung unter die Zuständigkeit eines anderen europäischen Staates fielen. 


Für Julia Serdarov, Asylberaterin bei

„Das Recht auf Asyl wird ausgehöhlt, wenn das BAMF die Verfolgungsgeschichten nicht mal aus Staaten wie Uganda anerkennt. Viele leben jahrelang mit der ständigen Angst, abgeschoben zu werden.“

Gestern wurde bekannt, dass die Verhandlung verschoben wird.

„Wir haben soeben erfahren, dass der Gerichtstermin abgesagt wurde, da die Einzelrichterin verhindert ist. Somit wird auch keine Solidaritätskundgebung stattfinden. Wir halten Sie bezüglich eines neuen Termins auf dem Laufenden,“ so Serdaroy in einer Mitteilung. Wir werden berichten, wenn sich Neues in dem Fall tut! 

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