Trotz großer Bemühungen zur Gleichstellung stößt Transsexualität in Alltag und Bürokratie noch vielfach auf Widerstände. Das allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) soll Menschen schützen, die aufgrund ihrer ethnischen oder rassischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihres Glauben oder ihrer sexuellen Identität Benachteiligungen erfahren. Was in der Theorie funktioniert, kritisiert Kim Schicklang, Vorsitzende des Vereins Aktion Transsexualität und Menschenrecht, jedoch als nicht immer alltagsnah: In der Praxis müsste Diskriminierung erst bewiesen werden können, bevor ein transsexueller Arbeitnehmer sich gegen Ungerechtigkeit und Ächtung zur Wehr setzen könnte.
Eine Studie der Antidiskriminierungsstelle ergab, dass Transsexuelle überdurchschnittlich häufig Opfer von Arbeitslosigkeit und beruflicher Desintegration sind, so der Internetauftritt des Wochenblattes DIE ZEIT. Grund hierfür seien vor allem Intoleranz und offene Diskriminierung durch Arbeitgeber oder Kollegen.
Transsexualität darf nicht als Störung missverstanden werden, betont Kim Schicklang, im Interview mit ZEIT ONLINE. Sie fordert mehr Schutz vor Diskriminierung. Bei transsexuellen Menschen herrscht eine Widersprüchlichkeit zwischen den körperlichen Geschlechtsmerkmalen und der geschlechtlichen Identität Männer, die in Frauenkörpern geboren werden und Frauen, die mit männlichen Geschlechtsmerkmalen auf die Welt kommen. Ginge es nach Kim Schicklang, so bedarf das AGG einer Reformierung, die sowohl einen Kündigungsschutz, als auch besondere Förderungen durch Arbeitsämter vorsähe. Es ist ja teilweise so, dass transsexuelle Menschen aufgrund ihrer Transsexualität als nicht vermittelbar eingestuft werden. Das ist eine Verletzung der Menschenrechte und eine Aberkennung der Würde und Intelligenz der Betroffenen. Das Geschlecht sagt nichts über die Fähigkeiten eines Menschen aus, so Schicklang laut ZEIT ONLINE. ds