Anlässlich der Übergabe der Unterschriftenlisten zur Unterstützung der Forderung nach Ergänzung des Gleichheitsartikels 3 des Grundgesetzes um das Merkmal Sexuelle Identität an das Bundesjustizministerium am 30. März erklärt der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske:
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) unterstützt nachdrücklich die durch unzählige Unterschriften dokumentierte Forderung nach Ergänzung des Gleichheitsartikels 3 Abs. 3 im Grundgesetz um das Merkmal sexuelle Identität". Unsere Verfassung muss endlich auch lesbischen und schwulen Bürgerinnen und Bürgern gleiche Rechte garantieren wie anderen. Diese noch fehlende Berücksichtigung im Grundgesetz, die sich bis heute auf die Lebenssituation von Schwulen und Lesben auswirkt, ist für ver.di nicht weiter hinnehmbar.
Der EG-Vertrag und der von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierte Entwurf für eine europäische Verfassung enthalten bereits dieses Verbot genau wie einige Landesverfassungen in der Bundesrepublik Deutschland. In einer mit ver.di-Unterstützung erreichten wegweisenden Entscheidung hat bereits das Bundesverfassungsgericht 2009 festgestellt, dass eine unterschiedliche Behandlung wegen der sexuellen Identität im Beschäftigungsverhältnis mit dem Gleichbehandlungsgebot nicht zu vereinbaren ist.
Das im Arbeitsleben durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz weitgehend geltende Diskriminierungsverbot wegen der sexuellen Identität muss selbstverständlich auch für alle weiteren Gesellschaftsbereiche verpflichtend sein. Der Gesetzgeber ist deshalb aufgerufen, die Vielzahl der für die Grundgesetzerweiterung eintretenden Menschen und Institutionen zu respektieren und durch entsprechendes Handeln klare Signale in unsere Republik zu geben, dass Diskriminierungen nicht mehr hingenommen werden dürfen. Quelle: ver.di
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