Wegen der Diskriminierung homosexueller Paare gegenüber heterosexuellen Paaren im Mietrecht hat das EU-Mitglied Polen ein Verfahren vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verloren.
Das Gericht urteilte im Fall Piotr Kozak. Dieser hatte nach dem Tod seines Lebensgefährten die gemeinsame Wohnung weiterbewohnen wollen. Dies lehnte die vermietende Gemeinde mit Hinweis auf die homosexuelle Natur der Partnerschaft ab. Auch beim Gang durch die gerichtlichen Instanzen stieß Kozak auf Ablehnung. Eine Umschreibung eines Mietvertrages auf einen Hinterbliebenen sei nur in Ehen und eheähnlichen Gemeinschaften möglich. Homosexuelle Partnerschaften seien nach der polnischen Verfassung aber nicht als eheähnlich einzustufen.
Dieser Argumentation widersprach der Gerichtshof nun und stellte im Ausschluss homosexueller Partner eine Verletzung von Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der europäischen Menschenrechtskonvention fest. Die polnische Justiz müsse sich geänderten gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen und akzeptieren, dass es auch alternative Formen des Privatlebens gebe. Diese dürften nicht benachteiligt werden. ck