Noch vor wenigen Wochen sah es so aus, als wenn sich Staaten, in denen Homosexualität mit der Todesstrafe bedroht wird, mit einer geänderten UN-Resolution in ihren Handlungen ein Stück weit legitimiert sehen könnten. Das Merkmal sexuelle Orientierung sollte aus dem Katalog der extralegalen Hinrichtungen gestrichen werden. Gestern kam es zur erneuten Abstimmung in der UN-Vollversammlung.
Die USA hatten kurzfristig einen Änderungsantrag eingebracht, der forderte, das Merkmal sexuelle Orientierung doch wieder in den Katalog der nichtzulässigen Todesstrafen aufzunehmen. Überraschender Weise wurde der Änderungsantrag angenommen. Die Verhängung der Todesstrafe wegen der sexuellen Orientierung bleibt damit geächtet.
Selbst homofeindliche Länder wie Ruanda stimmten jetzt doch für die Wiederaufnahme des Merkmals. Mit Bezug auf den Völkermord in seinem Land, sagte der Botschafter des afrikanischen Krisenlandes laut gaymiddleeast.com: Wir können den Kopf nicht weiter in den Sand stecken. Diese Menschen (Homosexuelle A.d.R.) haben ein Recht auf Leben.
Anders der Botschafter Simbabwes. Er ließ laut Bericht verlauten, dass sexuelle Orientierung nicht als Menschenrecht definiert werden könne, weil dann auch Pädophilie oder Sodomie geschützt seien.
Laut gaymiddleeast.com wollen die Staaten, die ursprünglich die Streichung des Merkmals sexuelle Orientierung forciert hatten, nun über den Umweg der Religionsfreiheit eine Verletzung ihrer Menschenrechte geltend machen, um ihr Vorgehen gegen Schwule, Lesben und Transgender doch noch legitimieren zu können. Zu ihnen gehörten die Vereinigten Arabischen Emirate, islamische Staaten und Teile Afrikas.
Schwulenrechtler aus aller Welt begrüßten das Votum der UN-Vollversammlung und sprachen von einem wichtigen Schritt in ihrem Kampf gegen Verfolgung und Leid in immer noch knapp 80 Ländern der Welt. ck