Wie bitte? Ja, richtig gelesen. In dieser Überschrift sind die Aussagen des parlamentarischen Staatssekretärs Christoph Bergner zusammengefasst, die dieser anlässlich eines Wahlforums im Elisabeth-Gymnasium in Halle machte.
In der Diskussion sollten Vertreter der Parteien Stellung zur aktuellen Debatte über eine Erweiterung des Artikels 3 des Grundgesetzes um den Passus der sexuellen Identität beziehen. Weil die Rednerin der Grünen dafür plädierte und darauf verwies, dass die Selbstmordrate unter homosexuellen Jugendlichen viermal höher sei, als bei anderen Heranwachsenden, fühlte sich Bergner dazu berufen, doch genau aus diesem Grunde nicht für eine Änderung des Artikels 3 zu sein. Einer Störung in der Persönlichkeitsentwicklung könne man mit einer Grundgesetzänderung nämlich nicht entgegenwirken.
Weil umgehend öffentlicher Protest seitens Parteien und Vereinen laut wurde, machte Bergner gegenüber dem Internetportal Halleforum.de klar, dass er nicht Homosexuelle als gestörte Persönlichkeiten bezeichnet habe. Trotzdem stellte er in der gleichen Stellungnahme noch einmal die höhere Suizidrate unter jungen Schwulen während der Coming-out-Phase mit einer gestörten Persönlichkeitsentwicklung in Zusammenhang und manifestierte so die Diffamierung Homosexueller.
Politiker wie Volker Beck (Grüne) fordern eine umgehende Entschuldigung. ck
KOMMENTAR:
Wieder einmal zeigt sich, wie politische Amtsträger unter dem christlichen C über Schwule und Lesben denken. Kein Wunder, dass in den letzten vier Jahren aus dem CDU-geführten Innenministerium keine einzige Initiative gegen die ansteigende Homophobie zu vernehmen war. Die Herren Schäuble und Bergner glauben ja anscheinend, dass solche Probleme im Gesundheitsministerium besser aufgehoben sind. Dass eine erhöhte Selbstmordrate schwuler Jugendlicher nicht auf eine Persönlichkeitsstörung, sondern auf die Alltagsproblematik in einer homophoben Gesellschaft begründet ist, scheint nicht bis in die Köpfe dieser Männer vorgedrungen zu sein!
von Christian Knuth
Internet: DIE AKTION DES LSVD ZUM ARTIKEL DREI