Mit ihrer Einstellung zur Sexualität scheinen die Eidgenossen der Schweiz hinter dem Berg zu leben. Diese ist nämlich gesetzwidrig, wenn sie in gastgewerblichen Räumen stattfindet. Das Befand jetzt ein Gericht in Zürich. Herangezogen wurde Paragraf 17 des kantonalen Gastgewerbegesetzes, der die "Aufrechterhaltung von Ordnung und Sitte" vorschreibt. Dies betrifft auch Darkrooms in Zürich, obwohl dort eine Vereinbarung getroffen wurde, die Darkrooms unter den Voraussetzungen eines Mindestalters von 18 Jahren, Präventions-Hinweisen und Prostitionsverbot erlaubt hatte. Das Gericht meint, dass die Freiheit, die eigene Sexualität auszuleben, dort aufhöre, wo sich andere gestört fühlen könnten. Der Kläger will das Urteil nun von der nächst höheren Instanz überprüfen lassen.
Eidgenossen leben hinterm Berg
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