Das Jahressteuergesetz, welches im Bundesrat zustimmungsplichtig ist, wurde vom Vermittlungsausschuss mit den Stimmen von SPD, Grünen und DIE LINKE wieder zurück an den Bundestag gegeben. Eine Änderung wurde dem Regierungsentwurf aber hinzugefügt: Die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Einkommenssteuerrecht.
Das Jahressteuergesetz umfasst eine Reihe steuerlicher Änderungen, wie die Umsatzsteuerbefreiung für private Musikschulen, Steuerfreiheit für Reservisten, Fristen zur Aufbewahrung von Belegen und Steueranreize für Elektroautos als Dienstwagen.
Will die Regierung diese Änderungen für 2013 realisieren, muss sie nun zwangsweise auch dem Ehegatten-Spiltting für homosexuelle Paare zustimmen.
Ein weiteres Mal dürfen wir uns also in Kürze das Affentheater der Koalition anschauen und sind schon jetzt gespannt, welche Ausreden die geschätzten 30 Prozent Befürworter der Gleichstellung in der CDU und die geschätzten 100 Prozent der Befürworter in der FDP diesmal haben, uns zustehende Rechte vorzuenthalten.
Volker Beck dazu in einer Pressemitteilung treffend: Lässt sie (die Koalition A.d.R.) ihr eigenes Jahressteuergesetz scheitern, nur weil dort die Gleichstellung von schwulen und lesbischen Paaren vorgesehen ist? Geht die Verachtung der Lesben und Schwulen wirklich so weit? Geht die Nibelungentreue der FDP so weit, dass sie gleich zwei Herzensanliegen aus dem schwarz-gelben Koalitionsvertrag auf einmal beerdigt? ck