Mit seinem, gelinde gesagt, umstrittenen Lied Stress ohne Grund erzeugte der Berliner Rapper Bushido (bürgerlich Anis Mohamed Youssef Ferchichi, Anm. d. Red.) vor einigen Monaten ein enormes Medienecho. Nicht etwa, weil Stress ohne Grund eine Perle des deutschsprachigen Liedertums wäre, sondern weil Bushido im Liedtext reihenweise Politiker diffamiert und zur Gewalt gegen Schwule aufruft. Du Schwuchtel wirst gefoltert, ist da zu hören, genau wie ich schieß auf Claudia Roth und sie kriegt Löcher wie ein Golfplatz und andere Textzeilen, die es nicht wert sind, wiederholt zu werden. Es folgten mehrere Anzeigen gegen den Rapper, woraufhin Anklage wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Gewaltdarstellung angestrebt werden sollte.
Das Ende vom Lied: Das Gericht lehnt die Anklage Bushidos ab, berichtete die Zeitung TAGESSPIEGEL. Eine Meldung, die später ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur dpa gegenüber bestätigte. Das Gericht sieht die Tatbestände nicht als erfüllt an, sagte Bushido-Anwalt Conen zum Tagesspiegel. Stress ohne Grund sei demnach Kunst und keine Volksverhetzung, da die im Grundgesetz geschützte Kunstfreiheit solche Formen der Darstellung noch zulasse. Ist Stress ohne Grund also Kunst?
Wenn man der Beurteilung des Gerichtes folgt, dann ja, so bitter es auch klingen mag. Das ist aber nur die rechtliche Seite der Medaille. Die moralische Seite ist eine andere. Oben genannte Sätze sind tumbe Gewaltfantasien gepaart mit einfach formuliertem Hass und ein klares Zeugnis der persönlichen Einstellung des Künstlers, der 2011 sogar den Bambi-Integrationspreis erhalten hatte. Ist Kunst aber noch Kunst wenn sie anderen Menschen wissentlich und absichtlich schadet? Nein! Kunst ist die Entfaltung der persönlichen Kreativität und nicht die Entfesselung des eigenen Hasses! Diese Kunst ist vielmehr eine Mischung aus sprachlicher Körperverletzung und verbalem Vandalismus, die keine Daseinsberechtigung hat. Ein Ärgernis und eine sinnentleerte Provokation, die einzig der Erregung medialer Aufmerksamkeit dient, womit sie letztendlich auch Erfolg hatte. Es hilft wenig darauf zu verweisen, dass das Album auf dem das Lied veröffentlicht worden ist schon eine Woche nach dessen Erscheinen indiziert und bundesweit beschlagnahmt wurde. Im Internet ist er ohne weiteres zu finden und für Jedermann frei zugänglich. Muss Bushido nun keine Konsequenzen fürchten? Das kommt darauf an: Die Staatsanwaltschaft Berlin jedenfalls legte Beschwerde gegen die Entscheidung ein und somit muss nun das Landgericht Berlin-Moabit entscheiden. nj