Österreich war immer schon irgendwie anders. Nach der Einführung der eingetragenen Partnerschaft im Januar gab es schon viel Streit um die Ausgestaltung. Zwangsouting in Meldeformularen, Zoff um das Standesamt und jetzt auch noch ein waschechter Namensstreit sorgen für Diskussionen. Letztere entschied sich vorläufig vor dem Verfassungsgerichtshof.
Schwule und Lesben, die die neue Partnerschaft eingehen, werden vom Staat gezwungen eine ganz eigene Namenskategorie anzunehmen. Sie dürfen nicht, wie verheiratete Paare einen Familiennamen wählen, sondern bekommen einen Nachnamen. Problem: Nur schwule und lesbische Paare haben einen solchen Nachnamen und werden dadurch bei Behördengängen und Verwaltungsangelegenheiten geoutet. Dagegen klagte ein lesbisches Pärchen, verlor nun aber vor dem Verfassungsgericht der Alpenrepublik.
Der Anwalt des Paares will nun vor das Verwaltungsgericht ziehen, um diese weltweit einzigartige Kennzeichnung homosexueller Paare doch noch zu unterbinden. ck