Der Fall der geschassten Transsexuellen Mandy G. aus Berlin hat ein mehr als gutes Ende genommen. Wir berichteten schon, dass die wegen einer Geschlechtsanpassung gefeuerte Fremdenführerin des Bundespresseamtes (BPA) ein Angebot auf Wiedereinstellungen erhalten hat. Jetzt hat das BPA auch einem gerichtlichen Vergleich zugestimmt. Mandy bekommt 5000 EURO Entschädigung.
Die Einigung im Weiteren: "Ferner verpflichtet sich das BPA, dem Kläger durch die zuständige Fachabteilung das Bedauern über den Vorfall auszudrücken und ihm eine Bestätigung über Art und Qualität der erbrachten Auftragsleistungen zukommen zu lassen."