Wieder ein Grund zur Klage. In Sachsen soll im Zuge des Personenstandsreformgesetzes im Landesrecht festgeschrieben werden, dass die Eintragung einer homosexuellen Partnerschaft kostendeckend zu erfolgen hat. Die Ehe dagegen soll weiter gefördert werden und daher für weniger als die Hälfte der Gebühren zu haben sein. Bis dato wurde die Entscheidung über die Gebühren von den Kommunen getroffen. 80% dieses stellten die eingetragene Partnerschaft der Ehe bei den Gebühren gleich (33 Euro), ca. 20% verlangten von Schwulen und Lesben im Schnitt 75 Euro. Diese Ungleichbehandlung will die CDU in Sachsen nun landesweit durchsetzen. Heftige Kritik kommt vom Koalitionspartner SPD und von den Grünen. Johannes Lichdi (Grüne) gegenüber der Sächsischen Zeitung: Wer glaubt, die Ehe durch die Diskriminierung von Schwulen und Lesben schützen zu können, dokumentiert sein verstaubtes Familienbild. Entweder beide Verbindungen werden staatlich unterstützt, oder beide müssen kostendeckend sein. ck
EHE 33 EURO EINGETRAGENE PARTNERSCHAFT 75 EURO
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