Die Jugendorganisation der Schweizerischen Volkspartei (SVP) darf weiter behaupten, dass Homosexualität sich gegen die Familie und gegen den Fortbestand des menschlichen Geschlechts richte.
Dies entschied jetzt ein Unterwalliser Untersuchungsrichter, der insgesamt 29 Klagen lesbischer und schwuler Aktivisten abwies. Die Kläger hatten sich auf das Schweizer Antirassismusgesetz berufen und die Aussagen der Jungen SVP als inakzeptabel und unerträglich bezeichnet. Der Richter erklärte in seiner Begründung, dass Schwule und Lesben nicht durch das Antirassismusgesetz geschützt seien.
Die Kläger erwägen jetzt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. ck