In Großbritannien wird es ab Oktober möglich sein, eine vergangene Verurteilung wegen Homosexualität aus den Akten streichen zu lassen. Möglich macht es der Protection of Freedoms Act 2012. Zwar wurde Homosexualität bereits 1967 entkriminalisiert, die Verurteilungen die es bis dahin gegeben hatte, blieben aber bestehen. Für die verurteilten und somit vorbestraften Männer ergaben sich in der Folge schwere gesellschaftliche Nachteile, wie z.B. bei der Arbeitsplatzsuche.
Antragssteller können ihren Fall prüfen lassen und bei Erfolg mit einer Streichung des Eintrages rechnen. Eine Entschädigung ist dagegen nicht vorgesehen.
In Deutschland wurde der § 175, der geschlechtliche Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellt, 1969 erst entschärft, 1994 dann ersatzlos aufgehoben. Die gesprochenen Urteile dagegen gelten noch immer, auch wenn die Bundesregierung sich im Jahr 2000 darauf geeinigt hat, dass durch die nach 1945 weiter bestehende Strafbedrohung homosexuelle Bürger in ihrer Menschenwürde verletzt worden sind."
Zurzeit läuft neben einigen politischen Vorstößen von Linken, SPD und Grünen auch eine Onlinepetition zur Rehabilitierung und Entschädigung der (noch lebenden) § 175 Verurteilten. Mitmachen? N. JANUSZEWSKI
Internet: HIER PETITION UNTERZEICHNEN