Die gute Nachricht zuerst. Der Landtag von Niedersachsen hat mit Stimmen der regierenden CDU/FDP-Koalition und der Linken dem Gesetz zur Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaften Homosexueller mit der Ehe zugestimmt. Die SPD stimmte dagegen, die Grünen enthielten sich. Verkehrte Welt?
Nein. Die in dieser Frage sonst immer federführenden Grünen und die SPD bemängeln, wie auch der LSVD in einer Stellungnahme, dass die Gleichstellung nicht, wie von der EU und dem Bundesverfassungsgericht gefordert, rückwirkend gelten soll. Der LSVD ruft verpartnerte Beamte und Beamtinnen auf, rückständige Bezüge einzuklagen.
Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Wir sind froh, dass das Gleichstellungsgesetz nach einem langwierigen Beratungsprozess nun endlich verabschiedet worden ist. Seit Jahren wurde die Gleichstellung angekündigt, aber die Beschlussfassung durch immer neue Einwände konservativer CDU- und FDP-Abgeordneter wiederholt verzögert.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung, der heute vom Parlament verabschiedet wird, sieht die Gleichstellung der Lebenspartnerinnen und Lebenspartner mit Ehegatten im gesamten niedersächsischen Landesrecht einschließlich des niedersächsischen Beamtenbesoldungs- und Beamtenversorgungsgesetz (Familienzuschlag, Beihilfe und Hinterbliebenenpension) vor. Erfreulich ist, dass auch die niedersächsischen Versorgungswerke der freien Berufe in das Gesetz einbezogen wurden.
Leider wird die Gleichstellung im Beamtenbesoldungs- und Beamtenversorgungsrecht nicht wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert rückwirkend in Kraft gesetzt. Sie wird wahrscheinlich zum 1.11.2010 in Kraft treten. Die verpartnerten Beamten und Beamtinnen müssen deshalb die ihnen rechtswidrig vorenthaltenen rückständigen Bezüge einklagen bzw. die schon laufenden Verfahren und Prozesse fortführen. Dabei unterstützen wir Sie gern. ck/LSVD