Eingetragene Lebenspartnerschaften werden künftig bei der Beamtenbesoldung den Ehen gleichgestellt. Darauf einigten sich Union und FDP in den Koalitionsverhandlungen.
Die neue Regelung betrifft allerdings nur Bundesbeamten und hat auch keine Wirkung auf das Steuerrecht. Sie dient in erster Linie zur besseren Versorgung von Partnern schwuler und lesbischer Staatsbediensteter.
Die Einführung des Adoptionsrechtes scheiterte am Widerstand der bayrischen CSU. ck