Eigentlich dürfte es nur noch eine Frage der Zeit sein, bis die Ehe-Öffnung für homosexuelle Paare erfolgt. Aber, so machen es CDU/CSU-Politiker und die katholische Kirche einmal mehr deutlich, die Zeit kann lang werden, gerne auch unendlich.
Rechtlich sei eine Ungleichbehandlung allerdings nicht zu rechtfertigen sagten dagegen jetzt sowohl der aktuelle, als auch ein ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) und brachen damit das Tabu der Nichteinmischung in den Gesetzgebungsprozess bzw. die Vorwegnahme eines Urteils. Den Richtern reicht es offensichtlich, die Politik immer und immer wieder auf einen Grundgesetzkonformen Kurs zu zwingen.
Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des BVerfG gegenüber BILD: Die Privilegierung der Ehe im Verhältnis zur eingetragenen Lebenspartnerschaft ist rechtlich nicht mehr zu halten. Man sollte verlorene Schlachten nicht erneut führen wollen. Der Gesetzgeber hat nach geltendem Verfassungsrecht bei der Gleichstellung keine Wahl mehr".
Generell sei eine Unterscheidung nach der sexuellen Orientierung verfassungsrechtlich nicht zulässig. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht habe so entschieden. Der aktuelle Präsident des Bundesverfassungsgerichts Rainer Voßkuhle ist derweil verwundert über die starken Reaktionen auf die aktuelle Entwicklung zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften. Der Richterspruch sei sehr vorhersehbar gewesen und darüber hinaus eine konsequente Fortsetzung in der Rechtssprechungslinie.
Widerspruch hagelt es seitens der Katholischen Kirche und aus konservativen Kreisen der CDU/CSU. So äußerte sich der Vorsitzende der Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst in einer Stellungnahme: Das Rechtsinstitut der Ehe hat nicht nur die Partnerschaft zwischen Frau und Mann allein zum Bezugspunkt, sondern auch das Ehepaar, das Elternpaar geworden ist und Sorge und Verantwortung für Kinder trägt. Auf diese Weise ist die Ehe Keimzelle der Gesellschaft. Daher gehört es auch zur Grundstruktur des verfassungsrechtlichen Eheverständnisses, dass die Ehe von einer Frau und einem Mann eingegangen wird. Denn Ehe und Familie sind wesenhaft miteinander verknüpft.
In seiner Deutlichkeit dann doch überraschend das Statement von Volker Kauder, Vorsitzender der CDU/CSU Bundestagsfraktion, gegenüber dem STERN: Ich bin ein Konservativer. Die Homo-Ehe lehne ich radikal als Fehlentwicklung ab."
Nun Herr Kauder, wir sind schwul. Wir lehnen Diskriminierung als Verstoß gegen die Menschenrechte radikal und als Fehlentwicklung ab. Mit dieser Meinung befinden zumindest wir uns auf der rechtlichen Grundlage unseres Grundgesetzes. Ach und lieber Herr Bischof: Halten sie sich raus! Es geht um das staatliche Rechtsinstitut Ehe. Nicht um ihre romantische Sicht auf Bräuche aus dem finsteren Mittelalter.nj/ck
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