Das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg hat heute entschieden, dass auch
in einer katholischen Pfarrkirchenstiftung eine Lebenspartnerschaft kein
Grund für die Kündigung während der Elternzeit ist (Az. Au 3 K 12.266). Dazu
erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Augsburg. Die Bestrebungen der Pfarrkirche sind krass
familienfeindlich. Es ist ein Unding, dass einer jungen Mutter gekündigt
werden sollte, weil sie sich nicht an die konservativen Vorstellungen der
Kirche hält.
Das Urteil macht klar, dass sich auch die katholische Kirche nicht einfach
über die Rechte von homosexuellen Angestellten hinwegsetzen kann. Es
bestätigt damit die Linie des Europäischen Gerichtshofs sowie des
Bundesarbeitsgericht.
Zu Recht betont das Gericht, dass die staatliche Rechtsordnung
Lebenspartnerschaften zulasse. Es darf der Kirche nicht erlaubt werden,
sich außerhalb des demokratischen Rahmens zu stellen. Das gilt insbesondere
dann, wenn die katholische Kirche im Auftrag des Staates Erziehungsaufgaben
übernimmt. Die Privilegien, die der katholischen Kirche im Arbeitsrecht
bislang gewährt wurden, müssen überprüft und um einen Diskriminierungsschutz
erweitert werden. LSVD-Bundesverband / Hauptstadtbüro
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