Der Bundesrat hatte die Bundesregierung zweimal aufgefordert, in das Jahressteuergesetz 2013 die Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten im Ein-kommensteuerrecht mit aufzunehmen. In Ihrer Gegenäußerung hat es die Bundesregierung noch nicht einmal für notwendig befunden, sich zu diesem Votum des Bundesrats zu äußern. Im Bundestag hat die Koalition einen entsprechenden Gesetzentwurf der Grünen in namentlicher Abstimmung abgelehnt. Heute hat der Bundesrat das Jahressteuergesetz 2013 abgelehnt, so dass die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen muss. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverband(LSVD):
Der für das Einkommensteuerrecht zuständige Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat sich im Sommer der Rechtsprechung des Ersten Senats zur Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten angeschlossen. Danach müssen Lebenspartner immer dann mit Ehegatten gleichgestellt werden, wenn die Vergünstigung für Ehegatten nicht an das Vorhandensein von Kindern anknüpft. Das ist auch beim Ehegattensplitting der Fall. Es ist daher abzusehen, dass die Benachteiligung der Lebenspartner im Einkommensteuerrecht demnächst vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird.
Lebenspartner werden deshalb schon jetzt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vom Bundesfinanzhof, den Finanzgerichten und den Finanzverwaltungen aller Bundesländer mit Ausnahme von Bayern und Sachsen vorläufig mit Ehegatten gleichgestellt.
Nur Bundesfinanzminister Schäuble und die CDU/CSU beharren auf der Diskriminierung der Lebenspartner. Auf dem kommenden Bundesparteitag soll ausdrücklich beschlossen werden, dass die CDU die steuerliche Gleichstellung dieser Partnerschaften weiterhin ablehnt. Das ist Gesellschaftspolitik von gestern, so die heutige Süddeutsche Zeitung.
Die Lebenspartner können den Ausgang dieses Streites gelassen abwarten. Denn die Finanzämter müssen den Unterschiedsbetrag zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung, wenn es mal soweit ist, mit 6 % pro Jahr verzinsen. Aber der einstweilige Rechtsschutz kann nur in einem aufwendigen Verfahren erlangt werden, das nicht nur die Lebenspartner, sondern auch die Finanzverwaltungen und die Finanzgerichte erheblich belasten. Es würde zum Bürokratieabbau beitragen, wenn die CDU/CSU endlich einsehen würde, dass die Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten nicht mehr aufzuhalten ist. LSVD
Manfred Bruns
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