In seiner heute bekannt gewordenen Entscheidung zur Aussetzung der
Vollziehung vom 23.05.2011 (III B 1211/10) äußert der Bundesfinanzhof
"ernstliche Zweifel" an der Rechtmäßigkeit des Ausschlusses der
Lebenspartner von Ehegattensplitting. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher
das Lesben und Schwulenverbandes (LSVD):
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes kommt einer weiteren Aufforderung an
die Regierungskoalition gleich, eingetragene Lebenspartnerschaften im
Einkommenssteuerrecht endlich mit Ehegatten gleichzustellen. Seit den
Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom
07.07.2009 (BVerfGE 124, 199) und vom 21.07.2010 (NJW 2010, 2783) steht
fest, dass Lebenspartner auch im Einkommensteuerrecht mit Ehegatten
gleichgestellt werden müssen. Gleichwohl weigert sich die Koalition, das
Einkommensteuergesetz entsprechend zu ändern. Sie will abwarten, ob sie der
Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Änderung expressis
verbis verurteilt. Dort sind schon seit 2006 mehrere einschlägige
Verfassungsbeschwerden anhängig.
Viele Betroffene wollen nicht mehr länger warten und haben bei den
Finanzämtern die vorläufige Aussetzung der Ablehnung ihrer
Zusammenveranlagung beantragt. Das hat der Bundesfinanzhof jetzt gebilligt.
Er hat die Auffassung des Finanzgerichts Niedersachsen bestätigt, dass die
Rechtsmäßigkeit des Ausschlusses der Lebenspartner vom Splittingverfahren
ernstlich zweifelhaft ist und dass das Aussetzungsinteresse der
Lebenspartner die öffentlichen Belange überwiegt, die gegen die Gewährung
der Vollzugsaussetzung sprechen.
Aufgrund dieser Entscheidung können Lebenspartner jetzt ihre Gleichstellung
praktisch durchsetzen, indem sie die Aussetzung ihre
Einkommensteuerveranlagung als Ledige beantragen. Damit wird die Weigerung
der Koalition, das Einkommensteuerrecht zu ändern, immer sinnloser. Sie
vermehrt nur die Arbeitsbelastung der Finanzämter.
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