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Sofia
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Bulgarien aufgefordert, einen Rechtsrahmen für die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften zu schaffen.
Der EGMR in Straßburg entschied zugunsten des gleichgeschlechtlichen Paares Darina Koilova und Lilia Babulkova, deren Ehe in Bulgarien nicht anerkannt wurde. Obwohl das Urteil nicht bedeutet, dass Bulgarien die gleichgeschlechtliche Ehe legalisieren muss, ist das Land verpflichtet, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der gleichgeschlechtliche Paare anerkennt und schützt.
Laut des Spartacus Gay Travel Index ist die gleichgeschlechtliche Ehe in Bulgarien zwar illegal, doch haben LGBTIQ*-Personen in dem Land einen gewissen rechtlichen Schutz vor Diskriminierung. „Das Wesentliche an diesem Urteil ist, dass der Staat verpflichtet ist, diesen Prozess in Zusammenarbeit mit dem Europarat zu durchlaufen, auch wenn es keine spezifische Frist für die Umsetzung des Rahmens gibt", erklärte die Anwältin und Menschenrechtsaktivistin Denitsa Lyubenova, deren Team das Paar vertrat.