Das Verfassungsgericht in der litauischen Hauptstadt Vilnius entschied am Freitag, dass gleichgeschlechtliche Ehepartner litauischer Staatsbürger das Recht auf eine Aufenthaltsgenehmigung haben, auch wenn das Land keine Ehe für alle hat
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Litauen Verfassungsgericht
Die Verfassungsrichter von Vilnius sprachen ein Machtwort zugunsten gleichgeschlechtlicher Ehepaare
In Litauen gibt es keine Eingetragene Lebenspartnerschaft, die Ehe kann laut Bürgergesetzbuch „nur mit einer Person des anderen Geschlechts“ eingegangen werden und die örtliche LGBTIQ*-Community sieht sich immer wieder mit Anfeindungen konfrontiert (blu berichtete). Unter diesen Vorzeichen war die Entscheidung der RichterInnen am Verfassungsgericht in Vilnius trotz ihrer Zugespitztheit ein wichtiges Signal zugunsten gleichgeschlechtlicher Paare in dem baltischen EU-Staat.
Das Urteil vom Freitag besagt, dass gleichgeschlechtlichen ausländischen EhepartnerInnen litauischer StaatsbürgerInnen eine Aufenthaltsgenehmigung zusteht, wenn sie ihre PartnerInnen im Ausland geheiratet haben. Das Gericht begründete die Entscheidung mit der Tatsache, dass „die Verweigerung der Ausstellung von Genehmigungen nicht auf der Geschlechtsidentität oder der sexuellen Orientierung basieren darf“. Verwaltungstechnisch verordnet das Urteil indirekt eine generelle Anerkennung von im Ausland geschlossenen Homo-Ehen.
LGBTIQ*-Aktivist Vladimir Simonko von der Lithuanian Gay League würdigte die Entscheidung als positives Signal und äußerte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP: „Ich hoffe, sie wird zu einer positiveren Haltung gegenüber queeren Familien in unserem Land beitragen.“
Litauen Verfassungsgericht
Mit diesem Post machte das Verfassungsgericht in Vilnius die Entscheidung zugunsten gleichgeschlechtlicher Ehepaare öffentlich
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Das Aktivistenbündnis Human Rights Voice Lithuania begrüßte die Entscheidung des Verfassungsgerichts
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