Der Bundesgerichtshof hat eine Nichtzulassungsbeschwerde der DB Vertrieb GmbH im Verfahren gegen René_ Rain Hornstein zurückgewiesen.
Im Jahr 2022 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main, dass die Deutsche Bahn ihre Kund*innen nicht länger zwingen darf, zwischen der Anrede „Herr“ oder „Frau“ zu wählen. Dagegen legte die Deutsche Bahn eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein. Nun steht fest: Die Falschanrede ist endgültig rechtswidrig.
Im Oktober 2019 wollte eine Person, die eine nicht-binäre Geschlechtsidentität besitzt und sich sowohl im privaten Kontext als auch im beruflichen und sonstigen Rechtsverkehr als Person ohne männliches oder weibliches Geschlecht empfindet, eine Fahrkarte von Berlin nach Braunschweig auf der Webseite der Deutschen Bahn buchen. Dies war nur möglich indem die Person sich beim Registrierungsvorgang als Frau oder Mann kategorisierte.
Das Landgericht Frankfurt/M. hatte der Deutschen Bahn auferlegt, die Webseite, die Fahrkarten und Abwicklungsunterlagen entsprechend anzupassen, sprach der klagenden Person aber keine Entschädigung zu.
Beide Parteien haben daraufhin Berufung eingelegt. Die Berufungsverhandlung hatte im Mai 2022 beim OLG Frankfurt/M. (Az. 9 U 92/20) damit geendet, dass die DB Vertrieb GmbH dazu verurteilt wurde, die Webseite bis Ende 2022 entsprechend anzupassen. Dagegen legte die Deutsche Bahn eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein.
Falschanrede ist rechtswidrig
Am 27. August 2024 wies der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes die Beschwerde der DB Vertrieb GmbH gegen die Nichtzulassung der Revision (Az.: X ZR 71/22, Link) zurück. Das teilte die TIN-Rechtshilfe mit. Damit wird das Urteil des OLG Frankfurt/M. vom 9. Juni 2022 rechtskräftig, in dem die DB Vertrieb GmbH dazu verurteilt wurde, der klagenden Person René_ Rain Hornstein eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro zu zahlen und es zu unterlassen, sie entgegen ihrer nicht-binären Geschlechtsidentität als „Herr“ oder „Frau“ anzusprechen.
René_ Rain Hornstein begrüßte den Beschluss des BGH und betonte: „Endlich bestätigt der Bundesgerichtshof das Urteil des Oberlandesgerichts. Es ist wichtig, dass nicht-binäre Menschen nicht durch falsche Anreden diskriminiert werden. Diese Rechtslage sollte von allen Unternehmen in Deutschland anerkannt und umgesetzt werden.“
Inzwischen hat die DB Vertrieb GmbH ihre Unternehmenskommunikation entsprechend angepasst und geschlechtsneutrale Anreden eingeführt, um binäre Ansprachen zu vermeiden.