Foto: Unsplash/ Simon Infanger
Soldaten in Rückenansicht
Seit 2021 haben zahlreiche queere Soldat*innen einen gesetzlichen Anspruch auf finanzielle Entschädigungen, der jedoch von vielen noch nicht eingefordert wurde. Hier geht es um Entschädigungen, die Deutschland für Angehörige der Bundeswehr bereitstellt, die aufgrund derer sexuellen oder geschlechtlichen Identität in der Vergangenheit diskriminiert und benachteiligt wurden.
In den Anfangsjahren der Bundeswehr war LGBTIQ* ein Tabuthema. Der Paragraph 175 des Strafgesetzbuches, der bis 1969 homosexuelle Handlungen unter Strafe stellte, führte zur systematischen Diskriminierung queerer Soldat*innen. Die militärische Führung beharrte zudem darauf, dass Homosexuelle für den Dienst ungeeignet seien, und diese mussten damit rechnen, degradiert oder entlassen zu werden.
Heute betont die Bundeswehr, dass Homosexualität kein Hindernis mehr für eine erfolgreiche Karriere sein dürfe. Da das erlittene Unrecht jedoch nicht ungeschehen gemacht werden könne beschloss die Bundesregierung vor zwei Jahren, die Betroffenen gesetzlich zu rehabilitieren. Dies beinhaltet die Aufhebung von wehrdienstlichen Verurteilungen wegen homosexueller Handlungen oder Benachteiligungen aufgrund der geschlechtlichen Identität. Der Beschluss diene als symbolische Wiedergutmachung und ziele darauf ab, es Betroffenen zu ermöglichen Frieden mit der Bundeswehr zu schließen.
Das Verteidigungsministerium hat das „Rehahom Portal“ ins Leben gerufen, eine Service-Website, auf der die betroffenen Soldat*innen Anträge zur Rehabilitierung und Entschädigung einreichen können. *mk