Nachdem sich der Berliner Senat gemeinsam mit der Hamburger Bürgerschaft in den vergangen Wochen für die Gleichstellung von Schwulen und Lesben im Einkommensteuer- und Adoptionsrecht stark gemacht hatte, ließen die CDU-geführten Länder im Bundesrat die Entschließungsverträge nun durchfallen.
Insbesondere die Bekräftigungen der Unionsabgeordneten, die heterosexuelle Familie sei (anders als gleichgeschlechtliche Paare) eine Keimzelle unserer Gesellschaft sei ein Grund für die Ablehnung des Gesetzesentwurfs.
Der Völklinger Kreis rief berufstätige, eingetragene Lebenspartner bundesweit dazu auf, das ihnen zustehende Recht auf Steuersplittinggleichstellung einzuklagen und sich künftig bei der steuerlichen Veranlagung auf das Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom Oktober 2010 zu berufen. Trotz der ablehnenden Haltung seitens der Union, ist zu erwarten, dass die künftigen Entscheidungen zugunsten der Herstellung der verfassungsgebotenen Gleichstellung ausfallen werden.
Bernd Schachtsiek, Vorsitzender des Völklinger Kreis e.V., Bundesverband schwuler Führungskräfte (VK): 2Die Diskriminierung von lesbischen und schwulen Partnerschaften ist gleichheitswidrig und verstößt damit gegen die Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht hat dies bereits in einem Grundsatzentscheid im Juli 2009 deutlich gemacht und 2010 erneut unterstrichen. Es ist beschämend, dass die Union aus Überzeugung die klare Tendenz des Bundesverfassungsgerichts und die ausdrückliche Entscheidung des niedersächsischen Finanzgerichts, das eine Benachteiligung beim Ehegattensplitting im Oktober 2010 für verfassungswidrig erklärte, in dieser Weise missachtet. ·ds/ck