Der LSVD ruft Schwule und Lesben in einer Pressemitteilung dazu auf, in Baden-Württemberg vorenthaltene Rechte gerichtlich einzuklagen. Trotz anders lautender Urteile zum Beispiel durch das Bundesverfassungsgericht will die Landesregierung aus CDU und FDP die Gleichstellung homosexueller Paare im Beamtenrecht nicht realisieren. Familienzuschlag, Beihilfe und Hinterbliebenenversorgung bleiben heterosexuellen Ehepaaren vorbehalten. ck
Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
CDU und FDP machen in Baden-Württemberg eine aktiv homosexuellenfeindliche und bewusst rechtswidrige Politik. Sie wollen heute im Stuttgarter Landtag festschreiben, dass die lesbischen Beamtinnen und schwulen Beamten des Landes weiterhin einer verfassungswidrigen Diskriminierung ausgesetzt sind. Es ist empörend, dass sich die Regierung in Baden-Württemberg den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften verweigert. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Benachteiligungen von Lebenspartnern gegenüber Ehegatten nicht gerechtfertigt werden können (Beschlüsse BvR 1164/07 - und 1 BvR 611 u. 2464/07).
In den meisten Bundesländern ist die Gleichstellung im Beamtenrecht bereits vollendet. Die Regierungen in Bayern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben in diesem Jahr nachgezogen. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Nur Baden-Württemberg besteht darauf, Lebenspartner weiter zu diskriminieren. Verpartnerten Beamtinnen und Beamten oder Richterinnen und Richter verweigert die Regierung den Familienzuschlag, die Beihilfe und die Hinterbliebenenversorgung.
Baden-Württemberg hat ein rückwärtsgewandtes Sonderrecht, dass Leben und Schwulen das Leben schwer macht. Neun Jahre nach Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes ist im Ländle nach wie vor systematische Diskriminierung angesagt: von höheren Gebühren bei der Verpartnerung über die Verweigerung der Gleichstellung bei den Angehörigen der Freien Berufe bis hin zum Diskriminierung von Beamtinnen und Beamten, wie etwa den Lehrerinnen und Lehrern.
Jetzt hoffen wir auf die nächste Landtagswahl im März 2011. Auch in Nordrhein-Westfalen endet die Blockade erst nach der Abwahl der dortigen homophoben CDU-FDP-Koalition.
Der LSVD empfiehlt allen Betroffenen, aktiv zu werden und die ihnen rechtswidrig vorenthaltenen Vergünstigungen einzuklagen. Wir beraten und begleiten Sie gerne bei Widerspruch, Einsprüchen und Klagen. Die Ansprüche können seit dem 3.12.2003 eingefordert werden und sind nicht verjährt. lsvd
Internet: MUSTERTEXTE UND INFOS ZU KLAGEN HIER