Es ist ein erfreulicher Schritt in Richtung Gleichstellung der Ehe. Leben homosexuelle Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können die Kinder des Partners zu erhöhten Kindergeldzahlungen führen. Ebenso wie für heterosexuelle Ehepaare besteht ab dem dritten Kind ein Anspruch auf höheres Kindergeld, entschied der Bundesfinanzhof in München.
Werden für die ersten zwei Kinder monatlich je 184 Euro gezahlt, so erhalten Eltern für das dritte Kind 190 und für jedes weitere Kind 215 Euro monatlich, auch wenn die Kinder aus vorangegangenen Partnerschaften mitgebracht werden. Dem Urteil vorausgegangen war die Klage eines lesbischen Paares, dem die Kindergeldkasse die höheren Zahlungen verweigert hatte, da es sich bei den beiden Frauen nicht um ein Ehepaar handle. Ihnen stünden demnach jeweils nur 184 Euro monatlich zu.
Der Bundesfinanzhof hielt dies für rechtswidrig, da nach der gesetzlichen Neuregelung vom 15. Juli 2013 Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften steuerlich gleichbehandelt werden müssen. Dieser Gleichbehandlungsgrundsatz gelte auch für das Kindergeldrecht. Folglich können eingetragene Lebenspartner ebenso wie Eheleute die Kinder des Partners bei der Kindergeldberechnung berücksichtigen lassen. nj