Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften verabschiedet. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt, dass der Bund die Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften im Beamten- und Soldatenrecht nun endlich in Angriff nimmt. Die meisten Bundesländer haben die Gleichstellung im Beamtenrecht bereits vollzogen. Der Regierungsentwurf stellt verpartnerte Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes sowie Soldatinnen und Soldaten im Besoldungs- und Versorgungsrecht mit Eheleuten gleich. Außerdem bringt der Entwurf verpartnerten Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfern die Gleichstellung bei ihrer sozialen Absicherung.
Über neun Jahre nach Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes ist die Gleichstellung im Dienstrecht längst überfällig. Sie ist zudem verfassungsrechtlich geboten.
Ein klarer Rechtsbruch ist aber, dass der Regierungsentwurf keine vollständige Rückwirkung der Gleichstellung vorsieht. Die Gleichstellung sollte nach dem Plan des Bundesinnenministeriums sogar erst nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt gelten. Die FDP hat erreicht, dass sie wenigstens rückwirkend ab 1.1.2009 greifen soll. Das reicht aber nicht aus. Nach den bindenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts hätte die Gleichstellung spätestens ab dem Ablauf der Umsetzungsfrist der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/78/EG am 3.12.2003 erfolgen müssen und für die bereits rechtshängigen Fälle (sogenannte Altfälle) ab dem 1.8.2001. Es wird also zu neuen Klageverfahren wegen verweigerter Rückwirkung kommen.
Während die CDU/CSU sonst immer Recht und Ordnung" vor sich her trägt, ist sie ohne Weiteres zum Rechtsbruch bereit, wenn es um Lesben und Schwule geht. Die Gerichte werden die CDU/CSU belehren, dass Lesben und Schwule keine Staatsbürger zweiter Klasse sind. Quelle: LSVD
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