In der ersten Sitzung nach der Sommerpause hat sich der Bundesrat erneut für eine Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im Steuerrecht ausgesprochen. Demnach soll das Ehegattensplitting auf gleichgeschlechtliche Paare ausgeweitet werden. Die Länderkammer forderte die Bundesregierung auf, die Rechtsgrundlage für eine Gleichstellung zu schaffen.
Nach Ansicht des Bundesrates gäbe es schlichtweg keine Argumente, gleichgeschlechtlichen Paaren das Ehegattensplitting vorzuenthalten. Es gelte der Gleichheitssatz. Schon in der Vergangenheit hatte man eine Gleichstellung gefordert, war von der Bundesregierung aber ignoriert worden. Auch im Jahressteuergesetz 2013 hatte das Kabinett bereits Anfang September festgelegt das Ehegattensplitting weiterhin auf heterosexuelle Paare zu beschränken. nj