Schwule und Lesben können hoffen: Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat mit Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Hinterbliebenenversorgung verpartnerter Homosexueller, eine Ausdehnung des Ehegattensplittings auf homosexuelle Paare angemahnt.
Sollte das geschehen, könnte sich auch Homopaare beim Finanzamt gemeinsam veranlagen lassen und von den Steuervorteilen profitieren. Der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Leo Dautzenberg (CDU), sagte gegenüber der Süddeutschen Zeitung, dass im Interesse der Sache keine vorschnelle Entscheidung getroffen werden sollte. Dies würde diesem sehr sensiblen Thema nicht gerecht.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Urteilsbegründung festgestellt, dass es keine abstrakte Vermutung gebe, dass aus einer Ehe Kinder hervorgehen und damit die jetzige Diskussion um Gleichstellung homosexueller Paare mit der herkömmlichen Ehe losgetreten. ●ck