In einem wegweisenden Urteil hat das Sozialgericht München entschieden, dass wer seinen Arbeitsplatz aufgibt, um bei seinem Liebsten leben zu können, ohne Sperre Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, auch wenn es sich um eine homosexuelle Partnerschaft handelt. Der verhandelte Fall bezog sich auf einen Berliner Hotel-Rezeptionisten, der zu seinem Freund nach München zog und daher kündigte. Die Bundesagentur sperrte ihn für drei Monate vom Arbeitslosengeld, weil der Umzug zum Lebensgefährten nicht als wichtiger Grund angesehen werden könne. Das Sozialgericht widersprach dem nun. Damit werden Homosexuelle auch ohne eingetragene Lebenspartnerschaft behandelt wie etwa heterosexuelle Paare oder Verheiratete. Die Bundesagentur kann das Urteil noch anfechten. ck
KONTROVERS - ARBEITSLOS AUS LIEBE
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