Die Online-Petition gegen den Bildungsplan der Landesregierung von Baden-Württemberg erregt weiter die Gemüter. Weil der Betreiber von openPetition laut Meinung des LSVD volksverhetzende Kommentare nicht oder nur spät löscht, stellte Ex-Bundesstaatsanwalt Manfred Bruns jetzt Strafanzeige.
Das Schreiben an die Staatsanwaltschaft stellte der LSVD ins Netz:
Im Zuge der dort (auf openpetition.de A.d.R.) veröffentlichten Petition Zukunft Verantwortung Lernen: Kein Bildungsplan 2015 unter der Ideologie des Regenbogens erscheinen dort in regelmäßigen Abständen volksverhetzende Kommentare gegen Lesben und Schwule. Das hat auch der Betreiber inzwischen mitbekommen. Er wäre deshalb, so meinen wir, verpflichtet, die Webseite laufend zu überwachen und neue volksverhetzende Kommentare sofort zu entfernen. Das tut der Betreiber nicht, sondern wartet ab, ob die Besucher der Webseite an den volksverhetzenden Kommentaren Anstoß nehmen und sie zur Löschung melden. Aber auch dann löscht der Betreiber die beanstandeten Kommentare meist nicht sofort, sondern erst nach mehrmaliger Mahnung. Anbei finden Sie zwei Beispiele für solch volksverhetzende Kommentare, die erst nach mehrmaliger Aufforderung entfernt wurden.Die volksverhetzenden Kommentare stehen dann längere Zeit auf der Webseite. Das erfüllt nach unserer Rechtsauffassung den Tatbestand des § 130 Abs. 2 StGB.
Internet: HIER GEGENPETITION UNTERZEICHNEN