
Foto: AFP
AfD-Fraktion
Bernd Baumann (R), delegate of the far-right Alternative for Germany (AfD) party, looks on as the party's co-leaders and also parliamentary group co-leaders Alice Weidel and Tino Chrupalla (L) talk during a debate on June 22, 2023 at the Bundestag, the lower house of parliament, in Berlin, ahead of the EU summit. (Photo by Odd ANDERSEN / AFP)
Die AfD-Bundestagsfraktion hat erneut vor dem Bundesverfassungsgericht eine Organstreitklage gegen die Bundesregierung eingereicht. In diesem aktuellen Fall geht es nach Angaben der Fraktion vom Dienstag um Äußerungen des Bundesqueerbeauftragten Sven Lehmann (Grüne), die von einem AfD-Abgeordneten als diffamierend empfunden wurden. Lehmann hatte im März im Bundestag in Reaktion auf eine Frage des AfD-Abgeordneten Tobias Matthias Peterka unter anderem erklärt, dass "die queerfeindlichsten und somit menschenfeindlichsten Äußerungen, Bestrebungen, Anträge und Entwürfe" aus der AfD-Fraktion stammen würden.
AfD-Justiziar Stephan Brandner betonte, dass das Grundgesetz die Vertreter der Bundesregierung dazu verpflichte, "inhaltliche und neutrale Antworten auf Fragen von Abgeordneten zu geben". In Bezug auf die Äußerungen von Lehmann sprach Brandner von "Anfeindungen" und "verbaler Grenzüberschreitung". Die AfD-Fraktion hat bereits mehrfach Organstreitklagen gegen die Bundesregierung eingereicht, darunter auch wegen kritischer Äußerungen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). *AFP