Am 26. Mai wird ein neues Europaparlament gewählt. Queers sollten teilnehmen, denn in Zeiten des rechten Rollbacks, sind unsere Freiheiten in Gefahr. Die Freien Demokraten tragen dem programmatisch und personell Rechnung.
Foto: LiSL Deutschland
Michael Kauch und Moritz Körner
Mit Moritz Körner (links) auf Platz 4 und LiSL-Bundesvorsitzendem Michael Kauch (rechts) auf Platz 8 wurden zwei schwule Kandidaten unter die ersten zehn zur #Europawahl gewählt. Auf den Plätzen 12 und 16 folgen die LiSL-Mitglieder Carl Grouwet aus Berlin und Helmer Krane aus Schleswig-Holstein.
Am vergangene Wochenende verabschiedete die FDP auf ihrem Europaparteitag das Wahlprogramm und wählte die Kandidatenliste für das Europaparlament. Mit dem Bundesvorsitzenden der Liberalen Schwulen und Lesben (LiSL), Michael Kauch und dem NRW-Landtagsabgeordneten Moritz Körner (hier im rik Interview) schafften es gleich zwei engagierte Queerpolitiker auf aussichtsreiche Listenplätze.
„Progressiver als alles, was die politischen Mitbewerber bisher vorgelegt haben“
Die Vorhaben im verabschiedeten Programm seien laut Kauch aus queerer Sicht „progressiver als alles, was die politischen Mitbewerber bisher vorgelegt haben." Konkret geht es um folgende Themen:
- Anerkennung bestehender gleichgeschlechtlicher Ehen mit allen Rechtsfolgen in allen Mitgliedstaaten der EU
- Demonstrationsrecht und sachliche Aufklärung über LGBTIQ* in der ganzen Union sichern
- Kein Rabatt für Beitrittskandidaten bei LGBTIQ*-Rechten
- Förderung von Nichtregierungsorganisationen (NGO)s durch EU u.a. gegen Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität
- Rechtsakte gegen Diskriminierung wegen Rassismus sollen auch für Homophobie gelten
- Diversity Management als Strategie auf EU-Ebene
- Konkrete Maßnahmen zu Außen- und Entwicklungspolitik der EU: Förderung von LGBTIQ*-Projekten und Sanktionen bei Strafverschärfungen gegen Homosexuelle
Die Positionierung zu den Antidiskriminierungsrichtlinien der EU ist neu. Bisher hatte die FDP die Zuständigkeit hierfür bei den Mitgliedsstaaten verortet. Michael Kauch erklärt den Sinneswandel: „Auch wenn weiter Bedenken bestehen, ob der Umfang der Antidiskriminierungsrichtlinien mit dem Grundsatz der Subsidiarität zu vereinbaren ist, darf es keine Hierarchisierung von Diskriminierung geben. Wenn es solche Richtlinien der EU gibt, müssen sie auch für die Diskriminierung von LSBTI gelten."