
Foto: Landtag Niedersachsen
Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat ein Ermittlungsverfahren gegen die niedersächsische AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt eingeleitet. Der Vorwurf: Volksverhetzung. Hintergrund ist ein umstrittener Beitrag Behrendts auf der Social-Media-Plattform X (ehemals Twitter), in dem sie die Regenbogenfahne mit Pädophilie und sogenannter „LGBTQ-Propaganda“ in Verbindung brachte.
Umstrittener Post: Behrendt attackiert die Regenbogenfahne
In ihrem mittlerweile gelöschten Post vom 20. Oktober 2024 schrieb Behrendt:
„Die Regenbogenfahne steht für: Machenschaften pädophiler Lobbygruppen, die Gefährdung von Kindern durch LGBTQ-Propaganda, das Bedrängen von Kleinkindern mit Transsexualität, das legale 'Kuscheln' und 'Rangeln' fremder Männer mit Kindergartenkindern ('Original Play') und die Behandlung von Geschlechtsidentitätsstörungen mit Pubertätsblockern, Hormontherapien und Transgender-OPs.“
Ob der Beitrag gegen § 130 Strafgesetzbuch (StGB) verstößt, wird nun geprüft. Volksverhetzung liegt unter anderem vor, wenn gegen eine bestimmte Bevölkerungsgruppe gehetzt oder Hass geschürt wird.
Behrendt verteidigt sich – Meinungsfreiheit oder Hetze?
Behrendt weist die Vorwürfe zurück und sieht sich als Opfer einer politischen Kampagne. In einer Pressemitteilung erklärte sie: „Gerade für frei gewählte Abgeordnete des Landtags muss die Meinungsfreiheit doch besonders gelten.“ Sie bezeichnete das Verfahren als politisch motiviert und als Einschüchterungsversuch gegen die AfD.
Ihr ursprünglicher Post ist auf X nicht mehr abrufbar. Laut AfD habe Behrendt ihn nicht selbst gelöscht. Dennoch ist weiterhin eine Reaktion der Abgeordneten sichtbar: Als ein Nutzer auf X ankündigte, Anzeige zu erstatten, antwortete sie: „Und ihr denkt, das wird mich davon abhalten, die Wahrheit auszusprechen?“ *Quellen: AFP, X