
Foto: Megan Rexazin, pixabay.com, gemeinfrei
Patientenverfügung
Wer die Entscheidung über medizinische Behandlungen im Ernstfall nicht anderen überlassen möchte, sollte rechtzeitig seinen Willen im Form einer Patientenverfügung festhalten und somit für den Notfall vorsorgen.
Das Recht auf Selbstbestimmung bleibt erhalten und die Patientenverfügung gibt Ärzt*innen und Pfleger*innen einen Leitfaden für den Patientenwillen. Darüber hinaus können weitere Vollmachten und Verfügungen Schutz bieten, dass sämtliche Angelegenheiten von einer Person des Vertrauens erfüllt werden können.
Zugegeben: Die Auseinandersetzung mit Krankheit und dem eigenen Tod ist nicht leicht.
Der Vortrag von Rechtsanwalt Dominic Kaiser soll ermutigen, sich dem Thema zu stellen; zudem werden die wichtigsten Begriffe sowie die verschiedenen Verfügungsarten und deren Kombination anhand von Praxisbeispielen anschaulich erklärt.
9.2., Vorträge der AHF, Thema. Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung mit Dominic Kaiser, 19:30 Uhr, www.ah-frankfurt.de
Der Vortrag wird per Cisco WebEx übertragen, kurz vor Start der Veranstaltung kann man sich hier einloggen.