Die niedersächsische Landesregierung will die Lebenssituation von lesbischen Frauen und schwulen Männern, bisexuellen, Trans*- und Inter*-Menschen verbessern. Dies soll durch die Kampagne „Gemeinsam für Vielfalt* in Niedersachsen“ erreicht werden.
Vielfaltskampgane
Wichtig ist der Regierung dabei, die Menschen in die Umsetzung der Kampagne einzubinden. Vorerst letzter Baustein dieses Beteiligungsverfahrens war der Kongress „Gemeinsam für Vielfalt* in Niedersachsen“, der am 2. Oktober 2015 in Hannover stattfand. Am 31. August 2016 hat das Sozialministerium nun den Abschlussbericht zu dem Kongress und der bisherigen Arbeit der Kampagne veröffentlicht. Im Mittelpunkt stehen dabei Aussagen, Wünsche und Empfehlungen der Community, die auf dem Kongress formuliert wurden. Auf dieser Grundlage wird das Sozialministerium jetzt erarbeiten, welche Forderungen in welchem Rahmen und innerhalb welcher Zeit umgesetzt werden. Eine erste Maßnahme in diesem Sinne ist, dass am 7. Dezember ein Fachtag „Gesundheitsförderung und -versorgung vielfaltssensibel weiterentwickeln“ durchgeführt wird.
Die Umsetzung der mehr als siebzig Forderungen des Berichts wird allerdings mehr erfordern als Aktivitäten der Landesregierung. Insofern sind jetzt alle am Abbau von Diskriminierungen interessierten Organisationen aufgerufen, den Bericht im Hinblick auf ihre Arbeit auszuwerten. Eingestiegen in diese Arbeit ist auch das Queere Netzwerk Niedersachsen, das sich insbesondere den Themenfeldern „Bildung“ und „Sichtbarkeit“ zuwenden wird. Für das letztere Thema wird dabei gefragt, wie „Sichtbarkeit“ von LGBT*I-Themen zur Stärkung der psychischen Widerstandsfähigkeit von LGBT*I-Menschen dienen kann, wie der Geschäftsführer des QNN, Thomas Wilde berichtet. Beim Thema „Bildung“ wird das QNN den von SCHLAU-Projekten aufgezeigten Weg der Arbeit in Schulen weiterverfolgen. Nächster Schritt muss hier aus Sicht des QNN sein, für das Engagement in Sachen LGBT*I-Vielfalt in den Schulen und auf Landesebene eine Zuständigkeit zu schaffen.
Wer den Bericht lesen möchte, findet ihn auf der Internetseite des Sozialministeriums oder kann ihn beim QNN anfordern.