Der Paragraf stellte Sex zwischen Männern unter Strafe – nach 1945 in der von den Nationalsozialisten verschärften Fassung weiter, in der Bundesrepublik über Jahrzehnte. Zehntausende wurden verurteilt.
Was bedeutete eine Verurteilung?
Haft, dazu der Verlust von Arbeit, Wohnung und Familie. Ein Eintrag im Führungszeugnis, der jede Bewerbung beendete. Manche gingen ins Ausland, manche nahmen sich das Leben. Die Ermittlungen liefen über Listen, Denunziation und Erpressung.
Warum behielt die Bundesrepublik ein NS-Gesetz?
Weil die Verschärfung von 1935 nicht als NS-Unrecht galt, sondern als geltendes Recht. Erst nach Jahrzehnten wurde entschärft, dann gestrichen. In der DDR verlief das anders und früher.
Und die Wiedergutmachung?
Die Rehabilitierung kam spät, die Entschädigung später – für viele Betroffene zu spät. Wer noch lebt, ist heute hochaltrig. Wir berichten über die Verfahren, über die Akten, die noch existieren, und über das, was offen bleibt.
Auch dazu: Gedenken, schwul, Gleichberechtigung, Senioren

