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Entschädigung

§175

Foto: C. Falk / pixelio.de

Seit 2017 steht Opfern des Paragrafen 175 StGB durch dasGesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen“ eine Entschädigung zu. 

Die „Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren“ BISS bietet unter der Hotline 0800 1752017 Informationen über Entschädigungsmöglichkeiten an, berät und unterstützt.

Alle Informationen zur Entschädigung und ihrer Beantragung sind auch unter bundesjustizamt.de/rehabilitierung zu finden. Das Bundesamt für Justiz bietet ebenfalls eine telefonische Beratung unter der Telefonnummer 0228 9941040 an.  

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