Zwei Jahre danach: Daniel Küblböck soll für tot erklärt werden

by

Am 9. September 2018 verschwand Daniel Küblböck auf einer Kreuzfahrt spurlos. Ermittler gehen von Suizid aus. Nun, zwei Jahre später, könnte er am 26. September 2020 für tot erklärt werden – das Passauer Amtsgericht veröffentlichte ein entsprechendes Aufgebot in der Passauer Neuen Presse. Vater Daniel Küblböck will den Vorgang stoppen.

„Der Verschollene wird aufgefordert, sich bis spätestens 25. September 2020 beim Amtsgericht Passau […] – Abteilung für Verschollenheitssachen zu melden, widrigenfalls er für tot erklärt werden kann.“

So lautet das Aufgebot, das in der Tageszeitung Passauer Neue Presse veröffentlicht wurde. Eine Sprecherin des Amtsgerichtes Passau teilte am Freitag mit, dass dieses Aufgebot nach dem deutschen Verschollenheitsgesetz ergangen und daraufhin in der Tageszeitung veröffentlicht worden sei.

Dies ist in Deutschland Pflicht und eine Voraussetzung dafür, einen verschwundenen Menschen für tot erklären zu lassen. Ferner werden in dem Aufgebot alle Menschen, die Auskunft über den Verschollenen geben können, dazu aufgefordert, das Gericht bis zum angegebenen Zeitpunkt zu informieren. Die Zuständigkeit des Amtsgerichtes kommt dadurch zustande, dass Küblböcks gemeldeter Hauptwohnsitz im Landkreis Passau liegt.

Daniel Küblböck verschwand am 9. September auf einer Kreuzfahrt mit dem Ziel New York spurlos vor der Küste Neufundlands im Nordatlantik (wir berichteten). Überwachungsvideos zufolge sprang zu der fraglichen Zeit eine Person von Bord des Schiffes. Aufgrund der kalten Temperaturen im Wasser und der geringen Überlebensschance stellte die kanadische Küstenwache die Suche nach einem Tag ein. Die Ermittler gehen von Suizid aus. 

Foto: Wikimops - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, wikimedia.org


Günther Küblböck will den Vorgang stoppen

Nach dem deutschen Verschollenheitsgesetz kann ein solcher Vorgang bereits sechs Monate nach dem Verschwinden von Angehörigen auf See eingeleitet werden – dies geschah im Fall Küblböck jedoch nicht. Vater Günther Küblböck erklärte letztes Jahr auf der offiziellen Webseite seines Sohnes:

„Allem voran ist es uns besonders wichtig, eine falsche Behauptung endgültig aus der Welt zu schaffen: Daniel wurde von uns nicht „für Tod“ erklärt und das wird auch so bleiben! Weder ich als sein Vater, noch sonst jemand aus der Familie möchte Daniel jemals für „Tod“ erklären lassen. Es gibt für uns keinerlei Grund für solch einen Schritt, schon gar nicht wegen erbschaftlichen Angelegenheiten.“

Offensichtlich hat sich seine Meinung nicht geändert. Der BILD-Zeitung gegenüber äußerte er sich entsetzt – er habe erst durch die Medien von dem Vorhaben erfahren. Der Zeitung zufolge stammt der Antrag von einer so genannten „Küblböck GmbH“. Dahinter soll ein entfernter Verwandter stecken – Vater Küblböck habe mit der GmbH nichts zu tun. Er klagte:

„Ich bin sehr verärgert darüber, dass das Amtsgericht das durchgehen ließ.“

Inzwischen soll er eine Forderung gestellt haben, den Antrag zu stoppen. Die Pressestelle des Gerichts erklärte daraufhin, das ergangene Aufgebot sei lediglich den Vorgaben des Verschollenengesetzes gefolgt.


Suizid-Gedanken? Sprich mit jemandem darüber. Solltest du dich niemandem in deinem Umfeld anvertrauen können, nimm die folgenden kostenlosen Hilfsangebote in Anspruch: 08001110111 oder 08001110222 in vermeintlich ausweglosen Lebenslagen. www.telefonseelsorge.de

Back to topbutton