Jugendschutz und Sexarbeit im Netz

Landesmedienanstalten, Polizei, Sexarbeitende, Pornos und was hat eigentlich KI damit zu tun?

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Im Frühling veröffentlichten wir einen ersten Gastbeitrag zu einer Welle von Jugenschutzverfahren, die unter anderem die Landesmedienanstalt NRW gegen Twitter-Nutzer losgetreten hatte und die für reichlich Verunsicherung sorgten. Darf ich trotz Hinweis auf Ü-18-Content, solchen nicht posten? Wenn doch, was droht? Warum wird nicht Twitter, bzw. X selbst erst einmal tätig bzw. zur Tat getragen? Fragen über Fragen, zu denen unsere Gastautoren Tim und Julian von BLESH jetzt vertiefend Auskunft geben.

Kurzer Reminder: Nehmt euch einen Anwalt! Immer!

Im März erhielten wir einen Brief von der Berliner Polizei und fanden darin den Vorwurf der Verbreitung pornographischer Schriften ­– ein Vergehen nach §184 Strafgesetzbuch. Wir möchten uns als Beschuldigte doch bitte binnen 14 Tagen äußern. Leider hatte der bearbeitende Polizist komplett ausgelassen, um welchen Tathergang und um was also genau es eigentlich geht. Das dafür vorgesehene Feld wurde einfach leer gelassen, so dass wir zunächst dort anrufen mussten, um Informationen zu erhalten. Eine Aussage zur Tat haben wir natürlich nicht getätigt. Denn als Beschuldigte in einem Strafverfahren ist man tunlichst besser beraten zuerst einen Anwalt zu befragen. Nachdem wir also nunmehr wenigstens die Grundlagen der Tat vermittelt bekamen und unsere Ratlosigkeit ein Ende hatte, setzten wir uns mit unserem Anwalt zusammen, um die nächsten Schritte zu besprechen.

Der letzte Schritt eines Ermittlungsverfahrens ist nämlich die Anhörung des Beschuldigten. Danach erst kann es zu einer Einstellung des Verfahrens kommen oder zu einem Hauptverfahren vor Gericht, welches öffentlichkeitswirksam Existenzen vernichten kann, auch dann, wenn ein Beschuldigter unschuldig ist. So denn man also, wie auch immer dahineingeraten, als Beschuldigter in einem Strafverfahren zählt, sollte die Hinzuziehung eines Anwaltes nicht unterlassen werden!

Die Rechtsgrundlagen und deren Anwendung durch Behörden

Was ist der Paragraph 184 aus dem Strafgesetzbuch eigentlich? Was sind bei einem Vergehen dieser Art die Konsequenzen? Natürlich hatten wir viele Fragen. Dieser Paragraph besagt im übertragenen Sinn zunächst, dass niemand pornographische Inhalte veröffentlichen darf, wenn nicht sichergestellt ist, dass Minderjährige diesen einsehen könnten. Was wir nun wussten, war in jedem Falle, dass die Landesmedienanstalten unseren Twitter-Account @tim_blesh ins Visier genommen und natürlich darauf pornographische Bilder und Videos gefunden hatte. Weil es gänzlich an einer wirksamen Altersverifizierungskontrolle vor Zugriff auf die Inhalte fehlte, wurde unser Profil auf eine Liste gesetzt und schlussendlich diese zur Anzeige gebracht. Die Ermittlungsbehörden hatten nun aktiv einen Auftrag auch gegen uns zu ermitteln. Die Landesmedienanstalten haben die Aufgabe alle verfügbaren und gängigen, vor allem nunmehr Tele-Medien stets auf kinder- und jugendgefährdende Inhalte zu kontrollieren. Die Landesmedienanstalt aus Nordrhein-Westfalen setzt hierfür sogar eine eigene Software ein, welche sie sich von einer Berliner Firma hat entwickeln lassen. Zudem brüstet sich diese staatliche Organisation damit, diese Künstliche Intelligenz deutschlandweit einzusetzen und auch ins europäische Ausland exportieren zu wollen. Abnehmer, also interessierte andere europäische Regierungen (Behörden) gäbe es bereits – staatliche Kontrolle über den Jugendschutz hinaus ist also künftig in ganz Europa weiterhin sicher! 



In unserem Falle wurde behauptet, dass es nicht zum Einsatz dieser Software gekommen wäre. Studentische Aushilfskräfte würden seit jeher täglich das Internet nach gefährdenden Inhalten durchsuchen. Natürlich glauben wir das nicht, denn die Möglichkeiten durch ein automatisiertes Programm gezielt nach Schlüsselworten, Bildern oder ähnlichem suchen zu können, bietet nicht nur Einsparungen bei Zeit und Personal, sondern ist sicherlich nicht zuletzt auch ein Quotenschlager und ein Grund mehr Medienanstalten die finanzielle Grundlage zu bieten. Wir Steuerzahler finanzieren somit unsere eigene, ausgiebige Internet-Überwachung. 



Nun gut. Künstliche Intelligenz hin oder her, das Ergebnis ist das Gleiche. Im besten Falle endet ein Verfahren durch Einstellung ohne eine Geldauflage – also ohne die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages an den Staat oder ggf. einer Opfereinrichtung. Es gibt bei solchen Erstvergehen somit auch keinen Bundeszentralregister-Eintrag und man ist natürlich auch nicht vorbestraft. Man sollte aber nicht vergessen, dass die ermittelnde Behörde – unsere Polizei natürlich erworbene Erkenntnisse niemals löschen. So kann es passieren, dass man bei späteren zufälligen Personenkontrollen oder sonstigen Kontakten mit der Polizei, wo eigene Personendaten den Beamten angezeigt werden, schief angeschaut oder intensiver befragt wird. Es kann also zu einer Stigmatisierung kommen. Die Landespolizeigesetze machen es möglich, dass gewisse Daten, Erkenntnisse, Verfahren und Ermittlungen zur künftigen „Gefahrenabwehr“ nicht gelöscht werden. Noch besser, die Politik arbeitet jetzt bereits an neuem Prozedere, damit Landespolizei und Bundespolizei noch mehr Informationen uneingeschränkt und schnell teilen können. Macht auf den ersten Blick sicherlich Sinn, doch dies wäre eine andere Story. Wir mussten nun zunächst also die sogenannte Akteneinsicht abwarten. 



Deutschland ist überall, zumindest sein Jugendschutz

In der Zwischenzeit konnten wir uns mit anderen Betroffenen vernetzen und auch über die Landesgrenzen Berlins hinaus austauschen. Für uns stand zunächst die Frage im Raum, wer trägt eigentlich bei so einem gelagerten Fall die reale Verantwortung. Als einfache nutzende Person einer in den USA ansässigen Plattform wie Twitter ist man selbst doch nicht in der Lage auch nur ansatzweise Jugendschutz zu betreiben oder irgendeine Software auf deren Systeme zu installieren. Zudem verbietet dieser Anbieter in seinen Richtlinien zur Nutzung nirgendwo das Uploaden von einfachem pornografischem Inhalt, so dass für die anwendenden Personen nicht sichtbar ist, dass ein Upload ohne Alterssperre strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Doch die Landesmedienanstalten von Deutschland sehen dies genau wie auf den Webseiten von pornhub, xhamster, xvideos und Co eben ganz anders. Egal woher ein Anbieter stammt, er hat Sorge dafür zu tragen, dass eben in Deutschland der Jugendschutz gewahrt wird. Somit trägt jede einzelne pornoschaffende Person die alleinige Verantwortung in öffentlichen Chatgruppen und auf öffentlich zugänglichen Webseiten, SocialMedia-Plattformen eine Altersverifizierung durchzusetzen. Dies gilt somit auch für geschlossene Chatgruppen, deren teilnehmende Menschen vorher alterstechnisch überprüft worden sein sollten. Was bleibt also übrig? Überhaupt kein pornografisches Material veröffentlichen, wenn du nicht sicherstellen kannst, dass Kinder oder Jugendliche aus Deutschland keinen Zugriff darauf haben. Klingt einfach, oder? Dass dies komplett an der Lebensrealität vorbeigeht, versteht sich in Zeiten des sich schnell entwickelnden Internets und der Gesellschaft im Allgemeinen von selbst. Im Falle von Twitter gibt es in der Erotik-, Porno-, Escort-, und sonstigen sich selbst darstellenden Branche so viele Individuen, die zumeist auf Veröffentlichungen von Werbefotos, Promotionfilme und mehr für ihren Erfolg und ihr Einkommen angewiesen sind. 



Seit Jahren schon gibt es zwischen den deutschen Landesmedienanstalten und den großen Playern in der Pornobranche, wie Pornhub, xhamster und eben Twitter Streit wegen der Missachtung des deutschen Jugendschutzes. Deutschland nimmt in Europa also auch eine Vorreiterrolle in Sachen Jugendschutz ein. Es gibt jüngst die Bestätigung eines Urteils am Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen einige große Pornoportale, demnach diese für Deutsche User und in Deutschland generell keine frei zugänglichen Pornoinhalte mehr anbieten dürfen. Es drohen Netzsperren (google: 27.04.2023, Spiegel-Bericht „Gericht verpflichtet Pornoportale zur Altersüberprüfung“)! Insbesondere geht es dabei um das Herkunftsprinzip. Ein Anbieter aus dem Ausland muss nach Ansicht des Gerichts auch den Jugendschutz Deutschlands wahren. Es ist also egal wo du lebst, wenn du im Internet Inhalte für Personen ab 18 Jahren anbietest, musst du sicherstellen, dass es nur altersverifizierte Menschen zu Gesicht bekommen.

Organisiert euch, erregt euch!

Uns beiden, Tim und Julian – dem reisenden, pornoschaffendem Paar aus Deutschland, wurde nunmehr sehr deutlich vor Augen geführt, worum es im Kern dieser Politik geht. Natürlich respektieren wir geltende Gesetze und akzeptieren bei Vergehen auch die Konsequenzen. Jedoch muss gerade jetzt eine weitere Diskussion in der Gesellschaft und Politik angestoßen werden, damit nicht am Ende doch wieder der einzelne Mensch unter dem Ping-Pong der Regeln leiden muss, so wie es derzeit ist. Nur als Beispiel: Wenn der Twitterboss blaue Haken für verifizierte Profile verkauft, warum macht er es nicht gleich auch mit roten Haken für Pornoprofile? Warum werden die großen Social-Media-Unternehmen nicht auch in die Lage versetzt nur altersverifizierten Profilen Zugang zu (privat) pornoschaffenden Persönlichkeiten zu gewähren? Durch die seit November 2022 laufenden, polizeilichen Ermittlungen gegen hunderte Personen (jeden Monat aufs Neue bis heute) aus dem gesamten Bundesgebiet, welche Pornoinhalte unwissentlich dem Gesetz widersprechend ohne Altersschutz veröffentlichen, werden Menschen eingeschüchtert, kriminalisiert und eventuell weiter stigmatisiert. Uns sind Fälle bekannt aus Hamburg, wo Staatsanwaltschaften Verfahren ohne auferlegte Geldzahlungen eingestellt haben. Hier bedurfte es wohl nicht einmal eines Anwaltes für die betroffenen Personen. In den Ländern Berlin und Brandenburg sind Fälle bekannt, wo Verfahren mit anwaltschaftlicher Begleitung nur gegen Zahlung von 300€ eingestellt worden sind. Jüngst erfuhren wir aus dem Lande Bayern, dass sich mindestens ein betroffener Mensch ohne vorherige Anhörung durch die dortige Polizei sogleich einer Hausdurchsuchung mit Herausgabe aller elektronischer Geräte konfrontiert sah. Dies macht der Föderalismus, also die sog. „Ländersache“ zu verschiedenen Themenfeldern möglich. Es gibt in Bayern derzeit tatsächlich das stärkste Polizeigesetz bundesweit, welches die ermittelnden Behörden dazu veranlasst auch bei kleinerem Vergehen sofort alle Register zu ziehen – so werden alle verfügbaren Methoden bei den Ermittlungen eingesetzt. Man will damit verdachtsunabhängig, oder auf begründeten Verdacht einen „Beifang“ generieren - also das Aufdecken vermeintlich weiterer Straftaten ermöglichen. Dieses Vorgehen ist höchst problematisch und für die einzelne Person womöglich eine unaushaltbar, belastende Situation.

Vor dem Gesetz sind alle … ungleich?

So verschieden unsere aufgezeigten Fälle auch sind, alle haben sie gemein: „Es mutet an, dass wir alle mitnichten vor dem Gesetz gleich sind, wie es in unserem Grundgesetz (Art 3. (1)) festgeschrieben steht.“ Staatlich gefördert mit softwaregestützten Überwachungsmethoden wie aus alten, bekannten und dunklen Zeiten. Unseres Wissens nach wurde also ein gleicher klar definierter Sachverhalt (Vergehen nach §184 StGB), bei gleichen Voraussetzungen (Person ist nicht vorbestraft oder etwa polizeilich aufgefallen, Beweismittel war zumeist ein Screenshot durch zuständige Landesmedienanstalt angefertigt und zur Anzeige gebracht) in drei Bundesländern mit persönlichen, oftmals psychischen Folgen für den betreffenden Menschen, komplett anders behandelt. Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet, Gleiches ungleich zu behandeln. Ebenso darf Ungleiches nicht gleichbehandelt werden. Kurz gefasst könnte man sagen: Gleiches Recht für alle: Wo gilt dies? Im Ermittlungsverfahren, also am Anfang eines Verfahrens wohl schonmal nicht. Vor Gericht? Bisher gibt es niemanden der ein Verfahren vor ein deutsches Gericht brachte und sich gegen das Jugendschutzgesetz währen wollte. Das macht eigentlich auch keinen Sinn, da es durchaus sinnvoll ist Kinder und Jugendliche vor Gefahren des Internets zu schützen. Aber in so einer Art und Weise der Unterschiedlichkeit, mit vollkommen unterschiedlichen, vermeintlich willkürlichen Polizeimethoden und ungleichem Verfahrensende?


Sexpositiv Lösungen schaffen!

Die Anwendung von künstlicher Intelligenz zur Überwachung des Internets, die daraus resultierenden polizeilichen Ermittlungsverfahren ist einerseits sicherlich sinnvoll und richtig, doch muss genauer auf die Verhältnismäßigkeit geschaut werden. Wir – Tim und Julian – und sehr, sehr viele andere Pornoschaffende wollen keine Gesetze brechen, Kinder und Jugendliche gefährden oder unwissentlich etwas tun, was eine andere Person schädigt. Zu zweit wollen wir lediglich Lust an Sex, Spaß an nackten, zwischenmenschlichen Begegnungen und Anregungen für das eigene Sexleben fördern. Unsere ganz individuelle, kreative Art und Weise den „digitalen“ Gast mit auf unsere Porno-Reise nehmen zu dürfen, wollen wir ohne Angst vor staatlichen Repressionen oder gesellschaftlichem Stigma ausleben können. Warum also entwickeln die Landesmedienanstalten nicht selbst, neben ihrem vom Steuerzahler teuer bezahlten Künstlichen Intelligenz Programm „KIVI“, auch eine eigene Software zur Altersverifizierung für Sexarbeitende im Pornobusiness oder mindestens einen Leitfaden für Pornoproduzierende und in der Sexwelt arbeitenden Menschen? Ach ja ­– weil das Thema eigene Sexualität und Pornokonsum in Deutschland immer noch an sehr vielen Stellen ein großes Tabuthema ist. Nicht zuletzt gibt es auf der ganzen Welt immer wieder auch gesellschaftliche und politische Kräfte, welche gegen Pornografie ankämpfen, ja sie regelrecht vernichten wollen. Welch ein großer Selbstbetrug angesichts der Statistiken zum Pornokonsum allein in Deutschland, denn Sexarbeit, Prostitution und Pornos gehören schon immer zum menschlichen Dasein, wie Sex zum Spaß oder zur Fortpflanzung z.B. innerhalb einer Partnerschaft. Sex, Sexualität und Pornos wird es auch künftig mit sehr vielen abstrakten Facetten zur menschlichen Entwicklung geben. 



Plattformanbieter in die Pflicht nehmen!

Zu unserem Thema der „einfachen Pornografie“ sollte die Gesellschaft schon heute erkennen, dass es in Zeiten von Selbstvermarktung durch Onlyfans/Justforfans und anderem nicht allein im Auftrag der pornoschaffenden Privatpersonen liegen kann, den Jugendschutz zu wahren. Einfache Nutzer von Internet-Plattformen Superreicher sollten nicht am Ende die Rechnung bezahlen müssen, wenn eine große Internetplattform mit ihrer ganzen technischen Infrastruktur in der Lage ist Schutzmechanismen einzubauen. Individuen sollten auch nicht daran gehindert werden sich frei zu entfalten das Bewußtwerden von Sexualität und Freiheit gerade mit dem eigenen Körper zu leben. Unsere Gesellschaft muss anfangen oben benanntes zu akzeptieren und sollte einen nicht zerstörerischen Weg gehen, damit es aufhört Sexarbeitende zu kriminalisieren. Diese Forderung bedeutet nicht, Gesetze gänzlich aufzuweichen und keinerlei Konsequenzen für Fehlverhalten mehr auszusprechen, aber es muss der aktuellen Lebensrealität von Menschen angepasst sein und fair ablaufen.



Prolog: Blaues Auge und bleibende Kopfschmerzen

Nach einigen Wochen kam dann doch noch unsere Akteneinsicht. Insbesondere erkannten wir endlich, dass die Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg unser Profil gefunden und einfaches pornografisches Material gesichtet hatte. Ein angefertigter Screenshot wurde als Beweis somit an die zuständige Staatsanwaltschaft und der Vorfall zur Anzeige gebracht. Die ermittelnde Polizei hat Registrierungsdaten bei Twitter direkt abgefragt und parallel sind wohl Informatiker der Polizei über einen Hashwert (Verschlüsselte Daten) im Profil selbst auf unsere personenbezogenen Informationen gestoßen, welche ja im Twitter-Profil so zunächst nicht einsehbar sind. Also wurden dann unsere nun bekannt gewordene Mobiltelefonnummer und Email-Adresse bei der Bundesnetzagentur abgefragt. Das Ergebnis endete dann im Anhörungsschreiben der Polizei, zu dem wir Stellung hätten beziehen dürfen. Nun mündete das abgeschlossene Ermittlungsverfahren gegen uns in schlussendlicher Einstellung des ganzen Verfahrens unter Zahlung von 300 € an die Staatskasse. Wir sind also nicht vorbestraft und es findet sich kein Eintrag im Bundeszentalregister.

Der sehr bittere Beigeschmack durch die oben benannten Fälle bleibt und auch die Aussicht, dass die Regierung des Landes Berlin durch die an der Regierung beteiligte CDU, vorhat das Polizeigesetz auch hierzulande zu verschärfen, stimmt uns nicht froh. Wird es am Ende ähnlich wie in Bayern sein, dass man bereits aufgrund eines Vergehens, also nicht gleich einer Straftat, täglich Angst haben müsste von Hausdurchsuchungen und weiteren polizeilichen Ermittlungen bedroht zu sein? In diesem ganzen Geschehen ist zumindest ein Aspekt positiv – es hat nicht nur Menschen aus der queeren Community getroffen. Doch macht es das Gesamtbild trotzdem nicht besser, wie unsere Gesellschaft auf Sexarbeitende aus Prostitution, Erotik und Pornobranche blickt und reagiert. Man müsste aus Europa auswandern, um zumindest vor deutschem, staatlichem Zugriff geschützt zu sein. Das Internetangebot wäre trotzdem immer durch potentielle „Netzsperren“ bedroht. Man muss sich in unserem konkreten Fall fragen, ist es das eigentlich alles wert? Dieser Kampf mit Behörden wegen des Jugendschutzes? Unsere Antwort ist: JA! Diese Form von Arbeit mit Hingabe und Kreativität macht uns sehr viel Spaß, bringt so viel Freude für die konsumierenden Personen und eröffnet uns gänzlich neue Perspektiven. Zu guter Letzt nur noch eines: In den Bereichen der Legislative (gesetzgebende), Exekutive (vollziehende) und Judikative (Recht sprechende), somit in der Politik, in den Behörden und den Gerichten arbeiten auch nur Menschen. Über die Jahre unserer Reisen haben wir Menschen durch ganz private Begegnungen kennengelernt. Und bekanntlich besitzt jeder Mensch Bedürfnisse, Sehnsüchte und Verlangen. Wir sind immer offen für jeden neuen, volljährigen „digitalen“ Gast. *Tim & Julian

➡️ instagram.com/bleshmedia/

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