5 Experten-Tipps gegen Beauty-Pfusch

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Seit dem 01.01.2021 ist eine neue deutsche Verordnung in Kraft getreten, die Patienten vor unsachgemäßen Schönheitseingriffen schützen soll. Die überarbeitete Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) legt fest, dass nur noch besonders geschulte Ärzte Geräte bei ästhetischen Indikationen wie Gefäßentfernung, Narbenbehandlung, Hautstraffung oder Tattooentfernung einsetzen dürfen.

Foto: Dieter Menne Dortmund

1) Zu einem spezialisierten Arzt gehen

Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung dürfen nur noch approbierte Ärzt*innen die genannten Geräte in der Ästhetik verwenden und müssen darüber hinaus über eine besondere Ausbildung verfügen. Einzige Ausnahme: die Haarentfernung. Die Anwender*innen müssen grundsätzlich in der Lage sein, mit möglichen Komplikationen umzugehen. Auch sollten sie gegebenenfalls Medikamente verschreiben können.

Grundsätzlich sind die nicht- und minimalinvasiven Eingriffe risikoarm. Bei Arzt*innen kann man sich allerdings sicher sein, dass diese aufgrund ihrer medizinischen Expertise auf mögliche Nebenwirkungen vorbereitet sind. Fragt vor der Behandlung nach den betreffenden Zertifikaten, die die nötigen Sach- und Fachkenntnisse ausweisen.

2.  Höre auf deinen Menschenverstand

Ominöse Kosmetikstudios, Beautyinstitute und zum Teil Friseursalons locken bisweilen mit Dumpingpreisen. Auch Gutscheinportale werben mit fragwürdigen Angeboten für ästhetische Eingriffe, die man unbedingt meiden sollte. Ein ästhetischer Eingriff hat auch eine gewisse Wertigkeit, die sich in den eingesetzten Materialien und Geräten widerspiegelt.

Es ist ein Unterschied, ob Anbieter*innen ihre Produkte aus fragwürdigen Internetquellen beziehen oder aus seriösen Quellen, die ihre Geräte und Materialien zertifizieren. Auch die spezialisierte Ausbildung der Ärzt*innen, die Kosten für Gerätewartungen, Hygiene- und Dokumentationsstandards fließen in die Behandlung ein.

3. Kritisch im Internet und den sozialen Medien sein

Im Internet, insbesondere in den sozialen Medien, werden geradezu abstruse Schönheitsideale geschaffen, die „Schlauchbootlippe“ oder die „Gladiatorenbrust“ als Norm etablieren. Dadurch steigt der Druck gerade auf junge Menschen. Ärtz*innen sollten in erster Linie durch ihre Präsenz auf Fachkongressen auffallen und nicht durch ihre Instagram- oder TikTok-Aktivitäten.

Informiert euch deswegen nicht ausschließlich über farbenfrohe Social-Media-Kanäle, sondern auch auf der Internetseite der Anbieters*innen. Hier sollten man alles über Techniken, eingesetzte Geräte und Materialien finden. Auch sollte klar sein, wer dich später behandelt. Die Person sollte namentlich erwähnt sein, und ihr Werdegang nachvollziehbar sein. Leider helfen Siegel, das „Vollpflastern“ von Internetpräsenz und Praxis mit Zertifikaten und gekauften  Bewertungen nicht immer bei der Suche nach seriöser Hilfe. Kontrollierte Plattformen wie Jameda können hier aber ein Anhalt sein.

4. Bilde dir bei einem Beratungsgespräch eine Meinung

Seriöse Anbieter bieten immer ein ausführliches Beratungsgespräch an und führen, falls nötig, eine Hautanalyse durch. Du solltest ruhig stutzig werden, wenn du mit Sonderangeboten oder zu großzügigen Rabatten konfrontiert wirst. Auch zu vollmundige Versprechen, was das Ergebnis betrifft, können ein Indiz für unseriöse Praktiken sein. Fragt die Ärzt*innen nach ihren Qualifikationen und Erfahrungen bezogen auf den angestrebten Eingriff.

5. Auf die CE-Kennzeichnung achten

Eine medizinische CE-Kennzeichnung bei Produkten ist auch in der Ästhetik ein Indiz für Qualität. Die entsprechenden Geräte und Materialien durchlaufen einen Zertifizierungsprozess, der durch

Wirksamkeits- und Verträglichkeitsstudien gestützt ist. Bislang wurden auch Geräte mit einer rein kosmetischen CE oder einer CE entsprechend „China Export“ eingesetzt. Die medizinische CE erkennt man an vier Zahlen hinter den Buchstaben CE (zum Beispiel CE1234). Neu ab 2021 ist, dass Lasergeräte, aber auch Volumenfiller wie Hyaluronsäure für die Faltenunterspritzung eine medizinische CE-Kennzeichnung aufweisen müssen.

Hintergrund ist die neue Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Medizinprodukte, die ab dem 26.05.2021 zu geltendem Recht werden muss. Auch die amerikanische FDA- Zulassung, zusätzlich zur medizinischen CE, ist ein Qualitätsmerkmal. Sie ist allerdings in Deutschland nicht verpflichtend. (ao)


Übersicht der Indikationen

Aknenarben, Altersflecken, Augenlidstraffung, Besenreißer, Faltenbehandlung, Fettabsaugung, Fettentfernung, Feuernarben, Haarentfernung, Hautstraffung, Krampfadern, Narben, Muskelaufbau, Rosacea (diffuse Rötungen und Äderchen im Gesicht), Tattooentfernung

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