Geld für Kurzfilmkunst

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Foto: M. Rädel

Foto: M. Rädel

Der Verband der unabhängigen queeren Filmfestivals in Deutschland e. V., QueerScope, fördert auch dieses Jahr wieder Filmschaffende bei der Produktion queer-thematischer Kurzfilme. 

Alle Künstler*innen mit Wohnsitz in Deutschland, die sich nun angesprochen fühlen, haben die Chance, mit 2500 Euro gefördert zu werden. Beachten muss #mensch aber: „Kurzfilme mit seriellem Charakter, Videoinstallationen, Kurzfilme mit werbendem Charakter (Imagefilme) oder immersive Formate sind nicht förderfähig.“

Via E-Mail verrät Theresa Brunk von QueerScope: „Die Förderung wird in Form eines Preisgeldes ausgezahlt, das für Drehbuchentwicklung, Herstellung oder Postproduktion genutzt werden kann.“ Die Anträge nimmt das QueerScope-Kurzfilmfonds-Team unter kff@queerscope.de entgegen, der Einsendeschluss für dieses Jahr ist der 1. Mai 2023, die Ergebnisse werden dann am 15 Juli 2023 veröffentlicht.

Wie muss der Antrag aussehen? Es braucht ein Anschreiben mit Kontaktdaten, beantragter Fördersumme und Motivation/Begründung für das queer-thematische Projekt (eine Seite), eine inhaltliche Kurzdarstellung, eine Beschreibung der Figuren/Protagonist*innen (maximal bis zu drei Seiten), eine Kalkulation (eine Seite, ein Eigenanteil von 5 % der Fördersumme muss einkalkuliert werden) und eine Kurzbiografie/Filmografie (eine Seite). „Die Anträge müssen in elektronischer Form (PDF) und in deutscher Sprache vorliegen.“ queerscope.de


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