Nepal: Historischer Sieg vor Gericht – kommt die Ehe für alle?

Nach einem Gerichtsurteil des Obersten Gerichtshofs müssen die Behörden in Nepal den deutschen Ehepartner eines nepalesischen Staatsbürgers anerkennen und ihm ein Visum ausstellen. Außerdem forderte das Gericht die Regierung zum Handeln in Sachen Ehe auf.

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Der betreffende Fall wurde von dem nepalesischen Staatsbürger Adheep Pokhrel und seinem deutschen Ehemann Tobias Volz angestrengt, nachdem letzterem von der nepalesischen Einwanderungsbehörde ein Visum für nicht-touristische Zwecke verweigert worden war. Das Paar hatte 2018 in Deutschland geheiratet mit der Absicht, später nach Nepal zu ziehen, aber ihr Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass auf dem Antragsformular „Ehemann“ und „Ehefrau“ stand.

Berufung auf zwei frühere Urteile

Das Paar beschloss daraufhin, seinen Fall vor den Obersten Gerichtshof zu bringen, und berief sich laut Human Rights Watch auf zwei frühere Urteile.

2017 zog ein lesbisches Paar vor Gericht, nachdem einer der Ehepartnerinnen, einer amerikanischen Staatsangehörigen, ein Visum für nicht-touristische Zwecke verweigert worden war. Damals entschied das Gericht zugunsten des lesbischen Paares und stellte fest:

„Wenn ein ausländischer Staatsangehöriger, der behauptet, mit einem nepalesischen Staatsbürger verheiratet zu sein, eine Heiratsurkunde vorlegt und der nepalesische Staatsbürger die Ehe in seinem Visumantrag bestätigt, kann die Erteilung eines Visums für den ausländischen Staatsangehörigen nicht verweigert werden.“

Der zweite erwähnte Fall geht auf das Jahr 2007 zurück, als der Oberste Gerichtshof als Reaktion auf eine Petition von LGBTQ*-Aktivist*innen die Regierung anwies, einen Ausschuss einzusetzen, der die Gesetzgebung zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Eheschließungen in der ganzen Welt prüfen sollte. Im Urteil aus dem Jahr 2007 hieß es:

„[W]ir sind der Auffassung, dass es ein angeborenes Recht eines Erwachsenen ist, mit freier Zustimmung und nach seinem Willen eheliche Beziehungen zu einem anderen Erwachsenen zu unterhalten. Die gleichgeschlechtliche Ehe sollte unter dem Gesichtspunkt der Interessen und Rechte der betroffenen Personen sowie der Gesellschaft, der Familie und aller anderen betrachtet werden.“

Ehe für alle „von der Verfassung vorgesehen“

Basierend auf den Urteilen aus den Jahren 2007 und 2017 entschied der Oberste Gerichtshof zugunsten von Pokhrel und Volz und stellte fest, dass die Nichtanerkennung ihrer Ehe gegen die nepalesische Verfassung und gegen die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen des Landes verstößt. Außerdem wies das Gericht die Einwanderungsbehörde an, Volz unverzüglich ein Visum für nicht-touristische Zwecke zu erteilen.

„Vor diesem Hintergrund scheint es, dass die gleichgeschlechtliche Ehe als ein Thema betrachtet werden sollte, das von der Verfassung vorgesehen ist und mit der Verfassung Nepals, den Entscheidungen dieses Gerichts, dem Bericht des gemäß der Anordnung dieses Gerichts gebildeten Ausschusses und den von Nepal ratifizierten Menschenrechtsverträgen im Einklang steht“, heißt es im Urteil.

Human Rights Watch fordert zügigere Umsetzung

Der leitende Forscher für LGBT-Rechte bei Human Rights Watch, Kyle Knight, verwies auf die schleppende Umsetzung von Gerichtsbeschlüssen und kommentierte das Urteil mit den Worten: „Es ist 16 Jahre her, seit der Oberste Gerichtshof einen Regierungsausschuss angewiesen hat, sich mit dem Thema der Anerkennung gleichgeschlechtlicher Beziehungen zu befassen, und acht Jahre, seit dieser Ausschuss die Regierung aufgefordert hat, konkrete und umfassende Maßnahmen zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Beziehungen zu ergreifen.“

„Die Regierung sollte dringend den Ausschussbericht und die umfassende Analyse des Gerichts zu Gesetzesänderungen prüfen, die gleichgeschlechtlichen Paaren in Nepal die gleichen Rechte gewähren würden.“

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