No Angels: Anklage gegen Nadja

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Foto: Universal Music

Die HIV-Positive Sängerin Nadja Benaissa von den No Angels muss sich jetzt vor Gericht verantworten.

Foto: Gerd Altmann/CCO Public Domain

Wie das Amtsgericht Darmstadt mitteilt, wurde die Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung zugelassen. In den Jahren 2000 bis 2004 soll sie wissentlich ihrer Infektion, mit insgesamt drei Sexualpartnern ungeschützten Verkehr gehabt haben.

Einer ist mit HIV infiziert worden, die anderen beiden nicht. Nadja war im Jahr 2000 noch 18 Jahre alt und kommt daher vor ein Jugendschöffengericht, für die Verhandlung der Haupttat im Jahr 2004 jedoch wird Erwachsenenstrafrecht angewendet. Für den Fall einer Verurteilung droht eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren.

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