Das Problem an der Ehe für alle: Stiefkindadoption

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Alle Rechte gleichgestellt? Fehlanzeige. Die Stiefkindadoption regelt bei gleichgeschlechtlichen Paaren die Elternschaft, die Beantragung ist ein schwieriger Prozess, der Regenbogenfamilien Steine in den Weg legt. Zwei Mütter klagen nun dagegen.

Ein Ehepaar wird eine Familie: Gesa Teichert-Akkermann und Verenna Akkermann sind seit 24 Jahren ein Paar, seit sieben Jahren versuchen sie Eltern zu werden. Nun steht der Wunsch kurz vor der Erfüllung: Diesen Monat ist der Entbindungstermin. Einen Teil der Vorfreude darauf, endlich eine Familie zu werden, verhagelt ihnen die deutsche Bürokratie.

Das Ehepaar Akkermann hat eine Odyssee hinter sich: Drei geplante künstliche Befruchtungen durch Samenspende, drei Mal der Verlust des ungeborenen Kindes. Beim vierten Versuch setzten die beiden auf die Embryonenspende, hierbei wird ein bereits befruchteter Embryo in die Gebärmutter eingesetzt. Die Spender bleiben anonym. Das in Deutschland selten angewandte Vorgehen zeigte Erfolg, Gesa Teichert-Akkermann ist im 9. Monat schwanger.

Seit 2017 ist die Homo-Ehe in Deutschland der Heten-Ehe gleichgestellt. Sollte man meinen. Doch es ist nicht alles Gold, was glänzt. Zwei Väter oder zwei Mütter sehen das deutsche Gesetz und das Abstammungsrecht nicht vor. Regenbogenfamilien müssen dafür die nervenaufreibende Prozedur der Stiefkindadoption durchlaufen, bei der der zweite Elternteil das Kind adoptieren muss – weil es für den deutschen Staat nicht sein eigenes ist.

Abstammungsrecht vorsintflutlich

Foto: Christian Knuth

Das deutsche Abstammungsrecht sieht vor, dass ein Kind einen Vater und eine Mutter hat. Gesa Teichert-Akkermann ist also so lange alleinerziehende Mutter, bis ihre Ehefrau das gemeinsame Kind durch die Stiefkindadoption annehmen kann. Der Prozess kann bis zu eineinhalb Jahre dauern, Jugendamt und Jugendgericht beleuchten währenddessen die gesamte Familiengeschichte. Für die beiden eine klare Diskriminierung, sie zogen vor Gericht.

Wäre Verena Akkermann ein Mann, hätte ein Brief beim Standesamt genügt, um das Kind als ihr eigenes eintragen zu lassen. Diesen Weg gingen die beiden aus Trotz, doch das Standesamt lehnte aufgrund fehlender Rechtsgrundlage ab. Für das Ehepaar ein klares No-Go. Sie reichten beim Amtsgericht Hildesheim Klage ein. Verena Akkermann erklärte gegenüber der Tageszeitung taz:

„Ich fühle mich als lesbische Frau ganz grundlegend diskriminiert, und zwar in einer Plattheit, wie ich es seit Langem nicht mehr erlebt habe.“

Andere Länder weit fortschrittlicher

Foto: Thomas Köhler / photothek

Ein Diskussionsteilentwurf der ehemaligen Justizministerin Katarina Barley (SPD) sieht die Mit-Mutterschaft vor. Durch die Neuerung könnte die Ehefrau einer werdenden Mutter sich durch ein Gericht die Mit-Mutterschaft anerkennen lassen. Der Entwurf liegt nun ein Jahr zurück, derzeit sollen die Stellungnahmen zum Entwurf ausgewertet werden.

In anderen Ländern ist diese oder eine ähnliche Regelung längst gesetzlich verankert. Homosexuellen Paaren ist es genauso leicht möglich, die Elternschaft anerkennen zu lassen wie heterosexuellen Paaren. Zu den Ländern zählen viele europäische Staaten wie Dänemark, Belgien, Spanien, Schweden, Österreich, Norwegen, die Niederlande und Großbritannien, aber auch Australien und Teile Kanadas.

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