Versprochen, gehalten: Unrecht an lesbischen Müttern wird beendet

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„Mutter eines Kindes ist neben der Mutter nach Absatz 1 auch die Frau, die zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter nach Absatz eins verheiratet ist oder die die Mutterschaft anerkannt hat." Mit dieser Neufassung von § 1591 des Bürgerlichen Gesetzbuches schafft Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz (SPD) die bestehende und scharf kritisierte Benachteiligung lesbischer Mütter ab.

Foto: Thomas Köhler / photothek

Zwei Frauen, die zum Beispiel durch Samenspende Mütter wurden, mussten bis dato eine dem Kindeswohl schadende, aufwendige sogenannte Stiefkindadoption zur Anerkennung als Mütter für das gemeinsame Wunschkind durchlaufen. Noch ist das nur ein Entwurf des Justizministeriums, berichtet die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf einen ihr zugänglichen diesbezüglichen Text, aber er soll in den Bundestag eingebracht werden.

Familienministerin Giffey hält Wort

Erst vor wenigen Wochen hatte sich Familienministerin Franziska Giffey (SPD) harter Kritik ausgesetzt gesehen, weil im neuen Adoptionsrecht die Hürden für lesbische Co-Mütter sogar noch verschärft worden waren. Giffey versprach damals, dass noch in diesem Jahr eine dieses Unrecht beendende Neufassung im Abstammungsrecht folgen solle, und richtete eine dringende Aufforderung an ihre Amts- und Parteikollegin aus dem Justizressort. Genützt hatte es nichts, ihr Adoptionshilfegesetz wurde im Bundesrat vorerst gestoppt und an den Vermittlungsauschuss überwiesen (wir berichteten).

Zufrieden waren unter anderem LSVD und Familienrechtsaktivist*innen mit dem Versprechen nicht – haben doch solche im Berliner Politbetrieb oftmals eine andere Bedeutung, als das Wort vermuten ließe. Nun also doch eine zügige Lösung im lesben- und frauenfeindlichen Umgang mit Kindern in Zwei-Mütter-Familien.

Konservative Handschrift aus Angst vor der Union?

Die weiteren Änderungen im Sorge- und Abstammungsrecht fallen weit weniger mutig aus und werden in den Lesungen im Bundestag sicher zu deutlichen Änderungswünschen durch Grüne, FDP, Linke und mutmaßlich auch Teilen der SPD führen. 

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Die verbotene Leihmutterschaft und damit die Co-Vaterschaft bei schwulen Paaren wird genauso wenig beachtet, wie die von FDP, Grünen und Linken schon lange geforderte Mehrelternschaft.

Immerhin sollen unverheiratete Paare aber in Zukunft leichter das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind erhalten, es genügt dann die Anerkennung der Vater- bzw. Mutterschaft. Ist diese streitig, ist es dem Entwurf zufolge in Zukunft aber auch dem mutmaßlichen Vater gestattet, einen Vaterschaftstest zu fordern, ohne wie bisher dafür die Vaterschaft des auf dem Papier leiblichen Vaters anfechten zu müssen. Gleiches gilt für Mütter, da mit der zunehmenden Nutzung der In-vitro-Fertilisation („künstliche Befruchtung“) auch die Zahl von Eizellenspenden signifikant ansteigt.

Viel Licht, aber auch einiges an Schatten für ein regenbogenfamilieninklusives Familienrecht in Deutschland also – die Beratungen im Parlament im Reichstagsgebäude dürften spannende werden.

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