René Weiß: Hessen ruft Helau!

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Foto: www.schlager-rene.de

Pünktlich zum Start der Faschingssaison am 11.11.2017 hatte Schlagersänger René Weiß seinen Faschings-Song „Hessen lacht zur Fassenacht“ veröffentlicht; der Hessische Rundfunk fand’ den Titel gar nicht lustig, denn er befürchtete die Verwechslung mit seiner gleichnamigen TV-Sendung. Als Marke ist der Slogan nicht geschützt, allerdings berief der Sender sich auf das Titel-Recht seiner seit Mitte der 1960er ausgestrahlten Fernsehsendung – es entbrannte ein monatelanger Streit. Inzwischen hat René Weiß seinen Song umbenannt – in „Hessen ruft Helau“. Im Gespräch erklärt er, wie es dazu kam.

Der Streit um den Titel Deiner Single schwelt schon seit der Veröffentlichung am 11.11.2017.; nach einigen Angeboten deinerseits hast Du dich nun entschieden, den Titel zu ändern. Was hat dich dazu bewogen?

Vor allem die Androhung des HR eine Klage einzureichen und eine Streitwert von über 55.000 Euro zu beantragen! Laut unserem Rechtsanwalt hätten sie zwar schlechte Karten gehabt, jedoch wäre es höchstwahrscheinlich auf einen gerichtlichen Vergleich raus gelaufen, bei dem jede Partei die Hälfte der Kosten tragen muss. Der HR finanziert das ganz locker aus der mit GEZ Gebühren gefüllten Portokasse! Ich nicht! Ich hatte angeboten den Titel so zu belassen und im Gegenzug die Einnahmen an eine allgemeinnützige Organisation zu spenden – Keine Reaktion! Lieber hat man ein Vermögen für Anwälte ausgegeben anstatt sich selber mal nicht zu ernst zu nehmen und ein Auge zu zudrücken …

Obwohl es keine eingetragene Marke für den Titel „Hessen lacht zur Fassenacht“ seitens des Hessischen Rundfunks gibt, beruft sich der HR auf das Titelrecht und fürchtete außerdem eine Verwechslungsgefahr mit der gleichnamigen TV-Show; ist das für dich nachvollziehbar?

Nein! Der Satz „Hessen lacht zur Fassenacht“ ist für mich erst mal eine Aussage, eine Feststellung. Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder irgendwelche deutschsprachigen Sätze für sich beanspruchen würde. Es gibt unzählige Beispiele für Schlagersongs die den gleichen Titel tragen wie eine Fernsehsendung, ein Buchtitel oder ein anderes Werk! Das liegt vor allem daran, dass es oft allgemeingebräuchliche Wörter und Sätze sind, die man nicht schützen lassen kann. So wie „Hessen lacht zur Fassenacht“. Eine Verwechslungsgefahr halte ich für ausgeschlossen! Ich halte die Zuschauer des HR für intelligent genug, einen Schlagersong von einer Fernsehsendung zu unterscheiden.

Kann man dich und deinen Song auf Faschings-Veranstaltungen sehen?

Ja klar! Der HR kann vielleicht meinen Titel zensieren, aber garantiert nicht dafür sorgen dass ich die Klappe halte! Ich bin unter anderem am 3. Februar beim Niederräder Carneval Verein im Holiday Inn, Frankfurt, am 8. Februar bei den närrischen Weibern vom KV in Rosbach (Weiberfastnacht) und danach täglich auf anderen Veranstaltungen! Und da wird ganz laut gesungen: Hessen lacht … ähm, nein sorry: „Hessen ruft Helau!“

Mehr Infos über www.schlager-rene.de

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