Vorsorge für den Notfall

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Foto: Wallace Araujo, pexels.com, gemeinfrei

Die Corona-Pandemie konfrontiert uns auch im zweiten Jahr fast täglich mit Bildern aus überlasteten Intensivstationen und Statistiken zu Krankheits- und Sterbefällen weltweit. Die Gesellschaft wurde unweigerlich für Fragen zur eigenen Gesundheit und unseres sozialen Umfelds sensibilisiert. Und trotzdem fällt es den meisten Menschen nicht leicht, sich gedanklich mit dem eigenen Tod oder einer schweren Krankheit und den daraus resultierenden Folgen für sich und andere auseinanderzusetzen.

Wo das Leben – unabhängig von Alter und Krankenakte – keinerlei Absicherung liefert, schafft eine Patientenverfügung Klarheit für den Ernstfall. Denn nur so ist geregelt, dass eine Vertrauensperson im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit das Recht auf Selbstbestimmung vertreten darf und welchen Ermessensspielraum Ärz*innen und Pfleger*innen eingeräumt ist.

Am 22. Oktober veranstaltet die Bar jeder Sicht einen Infoabend zu diesem komplexen Thema; Rechtsanwalt Dominic Kaiser und Annette Piecha vom Kompetenznetz HIV/AIDS e.V. werden darin juristische Begriffe definieren und ihre Anwendung an praxisnahen Beispielen erläutern.

22.10., Bar jeder Sicht, Hintere Bleiche 29, Mainz, 19 Uhr, www.barjedersicht.de, www.aidshilfemainz.de

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